Skip to content Skip to footer

Bezirksämter erhalten weiterhin von der Umweltbehörde zu wenig Mittel für die Gewässer- und Grünpflege – trotz zusätzlicher 30 Mio. für die Umweltbehörde – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Bezirksämter erhalten weiterhin von der Umweltbehörde zu wenig Mittel für die Gewässer- und Grünpflege – trotz zusätzlicher 30 Mio. für die Umweltbehörde

Seit Jahren teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die Mittel für die Gewässer- und Grünpflege nicht auskömmlich sind.

 

Bspw. kann das Grün in den Parks nicht mehr ausreichend gepflegt werden.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat daher die Umweltbehörde aufgefordert, im nächsten Haushalt auskömmliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Mit Bez.-Drucksache 21-3095 teilt die Umweltbehörde mit, dass sie den Wunsch der Bezirksversammlung Wandsbek gut nachvollziehen kann und aus fachlicher Sicht dem Antrag gerne nachkommen würde.

 

Jedoch sei kein Geld vorhanden. Dies verwundert, da die Umweltbehörde zusätzlich 30 Millionen eingeworben hat.

 

Der Senat setzt viele richtige, wichtige und öffentlichkeitswirksame umweltpolitische Maßnahmen um und vergisst dabei die Pflichtaufgaben: Das Stadtgrün und die Gewässer.

 

Der Senat darf den Erhalt von Hamburgs Stadtgrün und für die Verbesserung der Naturqualität auf den Flächen Hamburgs nicht vergessen, um auch bei wachsender Bevölkerung den besonderen Charakter der grünen Metropole am Wasser mit hoher Lebensqualität und vielen Grünflächen zu bewahren.

 

Hintergrund:

 

Laut Bürgerschaftsdrucksache 22/2128 haben die Bezirksämter bei der Rahmenzuweisung „Gewässer Fachämter MR“ (konsumtiv) einen Mehrbedarf in Höhe von 500.000 Euro und bei der Rahmenzuweisung „Grün Fachämter MR“ (konsumtiv) eine Erhöhung um rund 6 Prozent angemeldet, weil dies nach Auffassung der Bezirksämter zur Erhaltung eines guten Zustands der Gewässer und des öffentlichen Grüns erforderlich ist.

 

Die angestrebte Erhöhung wurde im Wesentlichen mit den Faktoren Anlagenzuwachs und Preiserhöhungen wie z. B. Stromkosten und Entsorgungskosten, vermehrten Schäden durch Starkregen- und Sturmereignisse, dem Erlensterben oder auch der stärkeren Nutzung von Betriebswegen begründet (vgl. Drs. 22/2277).

 

Die Umweltbehörde hat diese Erhöhung jedoch nicht im Haushaltsplan 2021/2022 berücksichtigt.