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Die Sicherstellung von Kampfhunden: Aus der Sicht des Senats eine einzelfallbezogene Entscheidung

Nach dem Gesetz müssten grundsätzlich alle Rassehunde sichergestellt werden. Der Senat hingegen betont die Bedeutung einer einzelfallbezogenen Entscheidung und der Verhältnismäßigkeit. Die aktuellen Zahlen der Hundesicherstellungen werfen ein Licht auf die Arbeit der zuständigen Behörden und wer letztendlich dafür verantwortlich ist.

Das sogenannte Hundegesetz und das Hamburgische Gefahrtiergesetz geben klare Anweisungen, wie mit bestimmten gelisteten Hunderassen umzugehen ist. Es ist Aufgabe des Senats sicherzustellen, dass diese Vorgaben auch umgesetzt werden.

Jedoch scheint es Unklarheiten zu geben. Der Senat teilt mit, dass die zuständigen Behörden einzelfallbezogen über die Sicherstellung von Hunden entscheiden. Hierbei spiele auch die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass zunächst im formellen Verwaltungsverfahren geprüft wird, ob ein Hund tatsächlich zu den gelisteten Rassen gehört oder ob er in Hamburg gehalten wird. Erst dann werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Im Jahr 2022 wurden 93 Hunde sicherstellt und im Hamburger Tierschutzverein (HTV) untergebracht. Bis zum 19. Juni 2023 wurden bereits 34 Hunde sichergestellt.

Gemäß der Anordnung zur Durchführung des Hundegesetzes und des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes sind die Bezirksämter sowie die Behörde für Inneres und Sport für die Sicherstellung der Hunde zuständig. Es liegt also in der Verantwortung dieser Behörden, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und die Sicherstellung von Hunden entsprechend vorzunehmen.