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Die unendliche Geschichte Bramfelder Dorfpassage: Wie lassen sich zukünftig derlei Schildbürgerstreiche aus der Sicht des Senats verhindern – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Die unendliche Geschichte Bramfelder Dorfpassage: Wie lassen sich zukünftig derlei Schildbürgerstreiche aus der Sicht des Senats verhindern

Seit 2010 wird an der Idee einer Bramfelder Dorfpassage vom Dorfplatz zum Marktplatz gearbeitet. Die Planung der Fußgängerzone ist im Oktober 2017 schlussverschickt worden und mehr als drei Jahre später ist immer noch kein barrierefreier Zugang fertiggestellt. Im Dezember 2017 wurde vom Bezirksamt der Ankauf der Grundstücke eingeleitet (20-6992). Die vorhandenen Geschäfte sowie die Arztpraxen leiden erheblich unter diesem Missstand. Eingeschränkte Patienten müssen einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen.

 

Vor der Beauftragung des LIG durch das Bezirksamt Wandsbek war es Aufgabe des Projektentwicklers CDS Wohnbau Hamburg GmbH, die Flächen von den Eigentümern zu erwerben. Es war beabsichtigt, dass der Investor die benötigten Grundstücksflächen beschafft und der Freien und Hansestadt Hamburg übereignet. (Drucksache 22-2517). Ein Erwerb scheiterte. Auch nach drei Jahren konnte der Durchgang immer noch nicht barrierefrei hergestellt werden. Dennoch hat der Investor den fertiggestellten Teil der Bramfelder Dorfpassage im April 2019 abgenommen, die Flächen sind noch nicht an das Bezirksamt übergeben, das soll nach endgültiger Herstellung der gesamten Dorfpassage erfolgen.

 

Es ist angezeigt, dass derlei Probleme zukünftig nicht mehr auftreten. Mit Drucksache 22/2384 teilt der Senat mit, dass man ggf. frühzeitig den Einsatz hoheitlicher Instrumente hätte prüfen sollen. Die vorliegenden Probleme mit dem Notar und dem Grundbuchamt sind weitere Steine, die im Wege liegen. Hätte jedoch die Verwaltung sich frühzeitig um den Erwerb bemüht und den Prozess beschleunigt, würde heute bereits ein barrierefreier Zugang vorliegen und die Läden und die Arztpraxen hätten diese erheblichen Einschränkungen nicht. 

 

Ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Erst mit der Aufnahme des ersten Grundstückes in das Grundbuch kann der Kaufvertrag des zweiten Grundstückes abgeschlossen werden. Auch dieser Kauf muss dann noch in der Grundbuch eintragen werden, bevor ein Bau möglich ist. So teilt der Senat mit Drucksache 22-2517 mit, dass mit der endgültigen Herstellung der Bramfelder Dorfpassage kann erst nach vollständigem Erwerb aller erforderlichen Flächen begonnen werden.

  

Unter mehr lesen finden Sie den detaillierten Ablauf der endlosen Geschichte. 

Im Folgenden wurde der Ablauf einmal kurz zusammengefasst:

 

Am 29.06.2010 wurde der Planungsausschuss mit Drucksache 18/4451 vom Bezirksamt darüber informiert, dass für das Grundstück Bramfelder Dorfplatz 8 seitens des Grundeigentümers die Absicht, die bestehende gewerbliche Nutzung aufzugeben besteht. Aufgrund der hohen Nachfrage nach betreutem Wohnen und Pflegeeinrichtungen in Bramfeld, wurden durch den Grundeigentümer und einen Investor entsprechende Vorstudien erstellt, die eine Umnutzung des Grundstücks vorsehen. Dabei ist auch die Integration der in der Rahmenplanung Bramfeld vorgesehenen „Dorfpassage“ zwischen Bramfelder Dorfplatz und Bramfelder Marktplatz zu berücksichtigen. Vertreter der Investoren werden die bisherigen Überlegungen vorstellen.

Der derzeit gültige Bebauungsplan Bramfeld 51 setzt für dieses Grundstück Gewerbegebiet mit maximal 2 Geschossen fest. Folglich wäre für nicht-gewerbliche Nutzungen eine Planrechtsänderung in diesem Bereich erforderlich.

 

Am 27.03.2012 wurde der Planungsausschuss mit Drucksache 19/1790 vom Bezirksamt darüber informiert, dass die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am Bramfelder Dorfplatz im Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2012 vorgesehen ist. Durch geeignete Gebietsfestsetzungen soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnungsbau mit ergänzenden, dem zentralen Standort angemessenen Nutzungen (z.B. kleinmaßstäblicher Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, soziale Einrichtungen) in den Erdgeschossen geschaffen werden. Die fußläufige Verbindung zwischen Bramfelder Dorfplatz und Herthastraße soll als öffentliche Wegebeziehung dauerhaft gesichert werden. Durch die Einbeziehung des Grundstücks Bramfelder Dorfplatz 16 wird die planungsrechtliche Grundlage für eine Fortsetzung der auf dem Grundstück Bramfelder Dorfplatz 8 geplanten Blockrandbebauung geschaffen. Das Plangebiet umfasst ca. 1 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet „Gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“ dar. Das Landschaftsprogramm stellt „Verdichteter Stadtraum“ mit der milieuübergreifenden Funktion „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dar. Ob Änderungen der übergeordneten Planungen erforderlich werden, ist im weiteren Verfahren zu prüfen sein.

 

Am 04.11.2014 wurde der Planungsausschuss mit Drucksache 20-0348 darüber informiert, dass im März 2012 auf Antrag der Eigentümer des Grundstücks Bramfelder Dorfplatz 8 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 69 erfolgte. Das geplante Vorhaben greift die in der Rahmenplanung für das Bramfelder Zentrum von 2002 entwickelte und in der Überarbeitung der Rahmenplanung Bramfeld 2012 bestätigte Idee einer „Dorfpassage“ zwischen Bramfelder Marktplatz und Dorfplatz auf.

Unter Einbeziehung des Nachbargrundstücks Bramfelder Dorfplatz 16 sowie weiterer Teilflächen von Nachbarparzellen sollen beiderseits einer auf dem Grundstück Bramfelder Dorfplatz 8 mittig angeordneten neuen fußläufigen Verbindung zwischen Bramfelder Dorfplatz und Herthastraße (Bramfelder Marktplatz) mindestens 100 Wohnungen, davon mindestens 30 % im geförderten Mietwohnungsbau, und publikumswirksamen Nutzungen in den Erdgeschossen entstehen.

 

Am 05.05.2015 wurde der Planungsausschuss mit Drucksache 20-0911.1 gebeten, der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 69 zuzustimmen. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass nach der Umsetzung mehrerer bedeutender Planungen (Umgestaltung des Marktplatzes, Neubau der Marktplatz-Galerie, Revitalisierung des ehemaligen Warenhauses) kann durch die städtebauliche Neuordnung der bisher privaten Flächen zwischen Dorf- und Markplatz der öffentliche Raum durch die Dorfpassage erweitert und der zentrale Bereich Bramfeld in der Folge stärker als ein zusammenhängendes Quartier wahrgenommen werden. Der Bramfelder Dorfplatz kann durch die Umsetzung des Vorhabens auf kürzerem Wege vom Marktplatz erreicht werden.

 

Am 10.11.2015 wurde der Planungsausschuss mit Drucksache 20-1877 gebeten, der Feststellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 69 zuzustimmen und eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben die in der Rahmenplanung für das Bramfelder Zentrum von 2002 entwickelte und in der Überarbeitung der Rahmenplanung Bramfeld 2012 bestätigte Idee einer „Dorfpassage“ zwischen Bramfelder Marktplatz und Dorfplatz aufgreift. Der bisher auf der Fläche betriebene Kfz-Handel inklusive Werkstatt wurde inzwischen aufgegeben.

Ende 2014 erwarb die Grundstücksgesellschaft Bramfelder Dorfplatz mbH & Co. KG als neue Vorhabenträgerin die Grundstücke Bramfelder Dorfplatz 8 und 16. Bis zu der im Sommer 2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung erfolgte die Abstimmung und Ausarbeitung des konkreten Vorhabens mit der Vorhabenträgerin. Am 22.06.2015 wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens enthält.

Der Verwaltung wurde von der Grundstücksgesellschaft Bramfelder Dorfplatz mbH & Co. KG mitgeteilt, dass diese das Vorhaben noch vor Abschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens an eine nachfolgende Vorhabenträgerin weitergeben will. Diese Nachfolgerin, die Grundstückgesellschaft Bramfeld Quartier mbH (Gesellschafter: cds wohnbau Hamburg GmbH und HTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH) hat sich bereiterklärt, das bereits vertraglich abgestimmte Vorhaben identisch und vollumfänglich umzusetzen und die Regelungen des geschlossenen Durchführungsvertrages vollständig zu übernehmen. Daraufhin wurde mit der Grundstückgesellschaft Bramfeld Quartier mbH der Durchführungsvertrag erneut abgeschlossen. Der Durchführungsvertrag mit der bisherigen Vorhabenträgerin wird vor Ausschussbefassung aufgehoben.

Im Ausschuss hat die Verwaltung den Ausschussmitgliedern den zeitnahen Ankauf der für den Durchgang erforderlichen Grundstücke zugesagt. Herr Hentschel von der CDU-Fraktion hat in der Sitzung angemerkt, dass sich die Fahrradbügel leider immer noch in der Dorfpassage befinden und der Durchgang nicht verändert worden sei; folglich betrachte man es noch nicht als „ganz gelungen“.

 

Am 19.11.2015 hat die Bezirksversammlung mit Drucksache 20-1877.1 bei Enthaltung der CDU beschlossen, der Feststellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 69 zuzustimmen.

 

Am 08.09.2016 wurde der Regionalausschuss mit Drucksache 20-3221 darüber informiert, dass die Erschließung über die im o. g. Bebauungsplan, zwischen dem Bramfelder Dorfplatz und Herthastraße, festgesetzten Straßenverkehrsflächen (siehe Anlage, Lageplan, blaue Fläche) erfolgt. Die Neubebauung schließt an den Bramfelder Dorfplatz an, sodass die neue Erschließungsstraße ebenfalls Bramfelder Dorfplatz benannt werden soll.

 

Am 09.02.2017 wurden dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit Drucksache 20-3903 die Einzelheiten der Planungsunterlagen mitgeteilt. Dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass das Plangebiet die ehemalige Grundstücke Bramfelder Dorfplatz 8 und 16 sowie die südlich angrenzende Grundstückflächen bis zur Herthastraße umfasst und die Herstellung der Dorfpassage in zwei Abschnitten erfolgen soll. Zuerst wird der nördliche Teil (Flurstücknummer 10532) zwischen dem Dorfplatz und dem Grundstück Kaufland hergestellt. Die Weiterführung in Richtung Herthastraße sollte erfolgen, wenn der Vorhabenträger die Grundstücke zwischen Kaufland und Galerie erworben hat.

 

Fazit: Die Verwaltung hätte sich frühzeitiger um den Erwerb der Grundstücke bemühen müssen und den Prozess des Erwerbs beschleunigen müssen. 

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zeitlicher Ablauf
Eine Aufführung, wann welche Maßnahmen ergriffen worden sind.
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