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Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans: Aufhebung der Dieseldurchfahrtsbeschränkungen in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt derzeit die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg auf. Mit dem jetzt vorliegenden zweiten Teil der 3. Fortschreibung erfüllt die Stadt ihre Verpflichtung einer gesamtstädtischen Betrachtung der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2). Für das gesamte Hamburger Gebiet wird für das Jahr 2023 keine Überschreitung des NO2-Grenzwertes prognostiziert – mit Ausnahme eines Straßenabschnittes. Die im Jahr 2018 eingeführten Dieseldurchfahrtbeschränkungen an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße sind zur Grenzwerteinhaltung nicht mehr erforderlich.

Die mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhaltplans eingeführten Dieseldurchfahrtsbeschränkungen in der Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße werden aufgehoben. Gutachterlich wurde jeweils eine sichere und dauerhafte Grenzwerteinhaltung auch bei Aufhebung dieser Maßnahmen prognostiziert. Die im Jahr 2022 zur Sicherstellung der Grenzwerteinhaltung an der Habichtstraße eingeführte flexible Verkehrsdrosselung bleibt weiterhin bestehen. Ab 2024 werden baustellenbedingt Mehrverkehre an diesem Straßenabschnitt erwartet.

Nachdem Hamburg im ersten Teil der Fortschreibung der Verpflichtung aus Gerichtsurteilen nachgekommen ist, den Luftreinhalteplan in Bezug auf die Situation zur Stickstoffdioxid-Konzentration in der Habichtstraße sowie im Straßenkomplex Högerdamm, Spaldingstraße und Nordkanalstraße fortzuschreiben, wird mit dem jetzt gefassten Beschluss der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des zweiten Teils der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein wichtiger Meilenstein erreicht, der den vollständigen Abschluss des Luftreinhalteplans noch in diesem Jahr vorbereitet.

Um die aktuelle Situation in Hamburg zu ermitteln, wurde die Stickstoffdioxid-Belastung stadtweit für das Jahr 2023 an ca. 500 km des Hauptstraßennetzes mit Wohnbebauung in 1,5 m Höhe vor den Häuserfassaden gutachterlich berechnet. Die Gesamtbelastung eines Schadstoffes im Nahbereich von Straßen setzt sich aus der flächenhaft vorhandenen Hintergrundbelastung und der lokalen straßenverkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Für die stadtweite Modellierung der NO2-Belastung wurde im 2. Teil der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans zunächst die Hintergrundbelastung unter Berücksichtigung der Emissionen aus Industrie, Schiffs-, Schienen- und Flugverkehr flächendeckend für ganz Hamburg berechnet. Die lokale Zusatzbelastung infolge des Straßenverkehrs wurde unter Berücksichtigung der Emissionen des Straßenverkehrs und der Bebauung ermittelt.

Mit diesem Modellansatz konnte die FHH mit Ausnahme eines ca. 100 Meter langen Streckenabschnitts an der Klopstockstraße eine stadtweite Einhaltung des NO2-Grenzwertes von 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) für das Jahr 2023 gutachterlich nachweisen. Ab 2024 weist die gutachterliche Prognose auch für diesen Streckenabschnitt die Einhaltung des NO2-Grenzwerts aus. Von lokalen Maßnahmen zur Minderung der Luftbelastung wird abgesehen, da diese ihre volle Wirksamkeit erst 2024 entfaltet hätten, wenn der Grenzwert aber auch ohne sie eingehalten wird. Insgesamt wird in Hamburg langfristig eine leichte, aber stetige Minderung der Kfz-Verkehre auf den innerstädtischen Straßen erwartet. Der Senat verfolgt weiterhin das Ziel, bis 2030 den Anteil der Verkehre des Umweltverbundes auf 80 % zu steigern und den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf 20 % zu senken. Der MIV soll möglichst auf lokal emissionsfreie Antriebe umgestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Planentwurf mit dem zugehörigen Immissionsgutachten wird zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit vom 21. September 2023 bis 19. Oktober 2023 in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ausgelegt sowie im Internet veröffentlicht. Bis 3. November 2023 können Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden. Die Planaufstellung zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg (Teil 2) soll bis Ende 2023 mit einem zweiten Senatsbeschluss abgeschlossen sein.

Nähere Informationen zum Luftreinhalteplan und zum Immissionsgutachten unter:  www.hamburg.de/luftreinhaltung.

 

so der Senat mit Pressemitteilung vom 13.09.2023.