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Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder – Umsetzung für Hamburg

Am 9. Dezember 2023 erzielten die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften in Potsdam eine Einigung, die eine schrittweise Erhöhung der Entgelte für die Beschäftigten sowie weitere bedeutende Verbesserungen in verschiedenen Bereichen vorsieht. Hamburg setzt dieses Tarifergebnis konsequent um und trägt damit zur positiven Entwicklung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst bei.

Die Einigung sieht vor, dass die Tabellenentgelte der Beschäftigten in zwei Stufen erhöht werden. Ab dem 1. November 2024 erfolgt eine Anhebung um 200 Euro, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025. Die Ausbildungsentgelte steigen zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Zusätzlich werden die Tarifbeschäftigten mit einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro unterstützt. Diese wird in mehreren Raten ausgezahlt, beginnend mit 1.800 Euro zu Beginn und anschließend in zehn Raten bis Oktober 2024, jeweils 120 Euro.

Für die Länder bedeutet die Umsetzung dieser Vereinbarungen eine Gesamtbelastung von 23,9 Milliarden Euro, die über drei Haushaltsjahre verteilt wird.

Die Einigung beinhaltet auch spezifische Verbesserungen für verschiedene Berufsgruppen. Im Straßenbau, im Maßregel- und Justizvollzug sowie im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden die Arbeitsbedingungen optimiert. Die außertarifliche Hauptstadtzulage in Berlin wird aufgrund der besonderen Hauptstadtsituation nun tarifiert. Erstmals wurden auch Mindestentgelte für studentische Hilfskräfte vereinbart, wobei das Stundenentgelt ab Sommersemester 2024 bei 13,25 Euro liegt – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Hamburg setzt das Tarifergebnis nicht nur für die Tarifbeschäftigten, sondern auch für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger 1:1 um. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte, Beamte und Pensionäre soll bereits zu Jahresbeginn beginnen. Für die Hansestadt bedeutet die Umsetzung des Gesamtergebnisses einen voraussichtlichen Aufwand von rund 920 Mio. Euro. Dieser verteilt sich auf die Jahre 2023/2024 mit etwa 325 Mio. Euro und 2025 mit rund 595 Mio. Euro.

 

Leider wird die Prämie für Versorgungsempfänger nicht im Verhältnis 1 zu 1 übernommen. Die im Antrag genannten 61 % stellen den Durchschnittswert aller Ruhegehaltssätze der pensionierten Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) dar.

Gemäß § 3 des Gesetzes wird auf den individuellen Ruhegehaltsatz hingewiesen, welcher bis zu 71,75 % betragen kann. Das bedeutet, dass die Übernahme im Verhältnis 1:1 der Regelung im Bund entspricht. Die Kürzung ist zwar bedauerlich, besonders angesichts der Tatsache, dass die Inflation die Pensionäre zu 100 % betrifft. Dennoch bewegt sich diese Kürzung zumindest in der Systematik, dass die Versorgung dieses Mal nicht von der Besoldung abgekoppelt wird, wie es beispielsweise bei der Corona-Prämie der Fall war.