Seit Jahren verfällt das denkmalgeschützte Pförtnerhaus im Gutspark Berne – ein Stück Stadtgeschichte, das zunehmend dem Verfall preisgegeben ist. Dabei liegt längst eine Genehmigung zur Sanierung vor. Doch weder der Eigentümer kommt seiner gesetzlichen Pflicht zum Erhalt des Baudenkmals nach, noch zeigt der Senat den nötigen Willen, entschieden einzugreifen.
In einer aktuellen Stellungnahme teilt der Senat nun mit, dass am 5. Dezember 2022 eine Erhaltungsanordnung erlassen wurde – in der Annahme, der Eigentümer würde die genehmigte Sanierung zeitnah umsetzen. Seitdem, so der Senat, habe man auf diese freiwillige Umsetzung gesetzt. Die Kosten für Sicherungsmaßnahmen trage bislang die Eigentümerschaft.
Doch die Realität vor Ort zeichnet ein anderes Bild: Der Zustand des Gebäudes hat sich seitdem weiter verschlechtert. Passiert ist kaum etwas – zumindest nichts, was den sichtbaren Verfall des Hauses aufgehalten hätte. Eine echte Durchsetzung der Erhaltungspflicht? Fehlanzeige. Dabei hätte der Senat durchaus Instrumente in der Hand: Von Zwangsmaßnahmen über Bußgelder bis hin zur Ersatzvornahme, deren Kosten dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden könnten.
Dass der Senat nun – mehr als zwei Jahre nach Erlass der Erhaltungsanordnung – keine konkreten neuen Schritte benennt, ist enttäuschend. Der Verweis auf Sicherungsmaßnahmen und die Hoffnung auf freiwilliges Handeln wirken angesichts der offensichtlichen Untätigkeit des Eigentümers naiv und verantwortungslos.
Wie lange will der Senat noch zusehen, bis das Denkmal unwiederbringlich verloren ist?