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Bushaltestelle Buschrosenweg: Mobiler Fahrgastunterstand nicht möglich; Fahrgäste müssen auf den fest-installierten Unterstand im 1. Quartal 2021 warten – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Bushaltestelle Buschrosenweg: Mobiler Fahrgastunterstand nicht möglich; Fahrgäste müssen auf den fest-installierten Unterstand im 1. Quartal 2021 warten

Er fehlt seit Monaten: Ein Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Buschrosenweg (Bramfeld/Steilshoop).

 

Auf beiden Seiten wurde der vor Regen und Wind schützende Unterstand aufgrund von Straßenbaumaßnahmen abgebaut.

 

Doch statt ihn sofort nach Fertigstellung der Arbeiten wieder aufzustellen, warten die Anwohner/innen bis heute, obwohl das Bezirksamt Wandsbek die Überplanung dieser Haltestelle  im Jahr 2017 begonnen und im Jahr 2019 mit einer Schlussverschickung fertiggestellt hat. Die Wall GmbH war im Zuge der Baumaßnahmen durch die bauausführende Stelle aufgefordert, den vorhandenen FGU zu demontieren und diesen im Baufortschritt oder nach Fertigstellung der Bautätigkeiten wiederaufzubauen. Trotz dieser frühzeitigen Informationen ist die Firma Wall leider nicht in der Lage einen Unterstand herzurichten. Traurig, dass die Anwohner gerade im Winter im Regen stehen müssen.

 

Ich habe zu dieser Problematik zwei Anfragen an den Senat gestellt. In der ersten Anfrage (22/2316) (hier der Artikel) wurde noch versichert, dass die zuständige Werbe- und Stadtmöblierungsfirma Wall GmbH als temporäre Maßnahme einen mobilen Unterstand prüft.

 

Durch meine (zusammen mit Richard Seelmaecker) zweite gestellte Anfrage (22/2499) hat sich diese Hoffnung nun aufgelöst. Alle mobilen Fahrgastunterstände, über die Wall verfügen würde, seien in Benutzung. Weiterhin bleibt der Plan, die originären, fest verankerten Unterstände im ersten Quartal des Jahres 2021 zu installieren. Eine Zwischenlösung ist damit vom Tisch. Die Anwohner/innen werden hier nicht nur sprichwörtlich von Rot-Grün im Regen stehen gelassen.

 

Der Senat betont über sein städtisches Unternehmen HOCHBAHN zwar, dass die Zuständigkeit für Fahrgastunterstände ausschließlich bei der Wall GmbH liege. Doch eine vertragliche Pflicht, Unterstände nach Bauarbeiten schnellstmöglich wiederaufzubauen, liegt hier nicht vor. Es bietet sich an, den nächsten Vertrag mit einem Stadtmöblierungsunternehmen mit exakteren Klauseln zu versehen, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Der Vertrag mit Wall läuft noch bis zum 31.12.2023.

 

Bei Versetzungen (Demontage und Montage) von Fahrgastunterständen müssen vorab wegerechtliche Sondernutzungserlaubnisse eingeholt werden. Das hat die Wall GmbH getan. Der Aufgrabeschein soll Anfang 2021 gelöst werden, da die Montageplanung der Wall GmbH diesen FGU für das 1. Quartal 2021 vorsieht.

 

Natürlich ist es verständlich, dass die Wall GmbH derzeit durch Kurzarbeit nicht aus dem Vollen schöpfen kann. Doch die Nutzer/innen des ÖPNV in Hamburg dürfen erwarten, dass sie nicht im Regen auf den Bus warten müssen. Hier sollte nachgebessert werden.

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