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Geflügelpest in Hamburg – Geflügel muss weiterhin in den Stall – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Geflügelpest in Hamburg – Geflügel muss weiterhin in den Stall

Ist Ihnen schon aufgefallen, dass es kaum mehr Freilandeier zu kaufen gibt? Das hat den Grund, dass in zahlreichen Gemeinden die Gefahr der Geflügelpestverbreitung gegeben ist.

 

Die Haltebetriebe müssen daher ihre Hühner und anderes Geflügel im Stall lassen. Die Eier dürfen nach einer Übergangsfrist auch nicht mehr als Freilandeier vermarktet werden.

 

Das ist für die Betriebe wirtschaftlich schwierig und für die Tiere natürlich auch unangenehm. Falls aber der Erreger von einem Wildvogel übertragen wird, müssen alle Tiere des Einzelbetriebs getötet und seuchenkonform vernichtet werden. Ich fragte beim Senat nochmals nach.

Auf meine Anfrage 22-3933 teilt der Senat mit, dass seit November 2020 sich das Geflügelpestgeschehen in Hamburg nicht wesentlich verändert hat.

 

Weiterhin werden kontinuierlich einzelne positive Befunde bei Wildvögeln festgestellt. Die Dauer der Aufstallungspflicht wird durch den aktuellen Seuchenverlauf in Hamburg und der Gesamtlage im Bundesgebiet bestimmt. Eine Aufhebung der Aufstallungspflicht ist aktuell nicht gegeben.

 

Des Weiteren teilt der Senat mit, dass tierseuchenrechtliche Maßnahmen, wie die Inkraftsetzung und Aufhebung der Aufstallungspflicht, per Allgemeinverfügung durch die Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirke getroffen und durch die zuständigen Bezirksämter im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

Die Informationen werden auf die Website (www.hamburg.de/tiere) eingestellt. Sobald eine Aufhebung der Aufstallungspflicht erfolgt, werden die im Internet abrufbaren Informationen entsprechend aktualisiert.

 

Alle amtlich erfassten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die von der Stallpflicht betroffen sind, werden des Weiteren postalisch durch die zuständige Behörde über die Aufhebung der Stallpflicht informiert. Zusätzliche Informationen zum Geflügelpestgeschehen finden sich unter den vorhandenen Verlinkungen zu den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.

 

Hier können alle aktuellen Zahlen zum Seuchengeschehen (auch die Fallzahlen in Hamburg) unter dem Punkt TSIS – TierSeuchenInformationsSystem abgerufen werden.

 

Die zuständige Behörde beobachtet den weiteren Verlauf des Geflügelpestgeschehens sehr genau und steht im regelmäßigen Austausch mit Bund und Ländern. Derzeit ist eine Aufhebung der Stallpflicht nicht angezeigt, da das Geflügelpestgeschehen in Deutschland weiterhin sehr dynamisch ist.

 

Siehe auch (Paywall):

 

https://www.abendblatt.de/hamburg/bergedorf/vier-und-marschlande/article232100297/Stallpflicht-Gefluegelhalter-sehnen-sich-nach-einem-Ende.html