Die Arbeitsbelastung in den Kundenzentren steigt stetig, was es zunehmend schwierig macht, qualifiziertes Personal zu finden. Es ist daher entscheidend, Anreize zu schaffen, um diese Herausforderung anzugehen. Die Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst im Dezember 2023 haben einen bedeutenden Fortschritt erzielt, indem sie eine Zulage für sogenannte “bürgernahe Dienste” eingeführt haben.
Diese Maßnahme wurde im VII. Abschnitt des Einigungspapiers festgehalten. Ab dem 1. Juli 2025 wird in Bremen und Hamburg neben den linearen Gehaltserhöhungen und Inflationsausgleichen eine Zulage für Beschäftigte eingeführt, die insbesondere in den Bereichen bürgernahe Dienstleistungen tätig sind. Diese Tätigkeiten sind in der Regel in den Bezirksämtern oder Kundenzentren angesiedelt.
Zusätzlich konnte entgegen den Interessen anderer Arbeitgeber eine zweite Zulage für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie deren Bezirksämter durchgesetzt werden. Diese Zulage, gemäß Abschnitt V des Einigungspapiers, gilt für Beschäftigte in den Sozial- und Erziehungsdiensten und beläuft sich auf monatliche Beträge zwischen 130 und 180 Euro.
Die Einführung dieser Zulagen markiert einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich bürgernahe Dienste erbringen. Sie unterstreicht die Bedeutung dieser Tätigkeiten für die Gesellschaft und stärkt die Motivation der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.