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Harscher Rückschnitt von Hecken, Büschen, Sträuchern auf SAGA-Grundstücken – ist es weniger geworden? Was ist Ihr Eindruck? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Harscher Rückschnitt von Hecken, Büschen, Sträuchern auf SAGA-Grundstücken – ist es weniger geworden? Was ist Ihr Eindruck?

Für den Grünschnitt auf SAGA-Grundstücken werden ausschließlich Drittfirmen eingesetzt.

 

Anwohner/innen zweifeln an Qualität und Quantität der Beschneidung von Hecken, Büschen und Sträuchern. Zumindest gefühlt ist weniger Grün vorhanden.

 

Senat antwortet, dass ein radikaler Rückschnitt nicht pauschal alle Pflanzen betreffen darf und das Auf-den-Stock-Setzen nicht per se alle fünf Jahre nötig ist. Pflanzt die SAGA alle toten Sträucher nach? Darauf gab es eine ausweichende Antwort.

 

Das Auf-den-Stock-Setzen kann bei einigen Pflanzen im fünf- bis zehnjährigen Turnus notwendig sein, aber sicher nicht jährlich. Bezirksamt und Nabu antworten auch beide, dass ein ganzes Gebiet nicht radikal heruntergeschnitten werden sollte, schon allein aus Gründen des Tierschutzes.

Mich erreichen immer wieder Beschwerden, dass einerseits viele Pflanzen auf Wohngrundstücken u. a. der SAGA und Vonovia radikal und unsachgemäß zurückgeschnitten werden. Zum Beispiel in der Bramfelder Hohnerkamp-Siedlung.

 

Andererseits sind auch Straßenbegleitgrün oder Pflanzen in Parks und auf öffentlichen Grünflächen betroffen. Letzteres habe ich selbst schon oft beobachtet. Das war Grund genug, dem Senat einige Fragen zu diesem Thema zu stellen (Drs. 22/3427). Schließlich trägt eine grüne Umgebung entscheidend zu einem schönen und gesunden Wohnumfeld bei und bietet auch Tieren Rückzugsräume.

 

Das Vogelsingen oder das Vorbeihuschen eines Eichhörnchens soll in der Hohnerkamp-Siedlung schon geringer ausfallen als in früheren Jahren, wie mir berichtet wurde.

 

Grünverlust auf SAGA-Grundstücken?

 

Der Senat antwortet, dass in der Hohnerkamp-Siedlung in den letzten 10 Jahren keine öffentlichen Grünflächen weggefallen wären, was nach Aktenlage auch für die SAGA-Flächen gelte.

 

Gehölzstrukturen im öffentlichen Straßengrün seien nicht entfernt worden. Bei SAGA-Grundstücken hätte dies jedoch durchaus der Fall sein können. Gründe für den Entfall oder die Entfernung wären insbesondere Bauvorhaben, Erhaltungssatzungen, denkmalpflegerische Vorgaben oder das Hineinwachsen in Verkehrswegeflächen. Ob das konkret auf die Hohnerkamp-Siedlung zutrifft, ist der Antwort leider nicht zu entnehmen.

 

Dass weniger Grün in der Hohnerkamp-Siedlung als früher vorhanden ist, wird aber in dieser Antwort deutlich:

 

Mieterinnen und Mieter in der Hohnerkamp-Siedlung werden kontinuierlich dazu aufgefordert, Hecken zurückzuschneiden oder zu entfernen, wenn diese nicht den mietvertraglichen Vereinbarungen insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 44 und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die genaue Zahl der Mieterinnen und Mieter wird nicht erfasst.

 

Wann es sinnvoll ist, Hecken, Sträucher und Bäume auf den Stock zu setzen (radikal zurückzuschneiden), beantwortet der Senat folgendermaßen: „Wenn die Hecken, Büsche und Sträucher mit einem hohen Anteil an Totholz durchdrungen sind und die Gefahr eines gänzlichen Absterbens besteht, ist es sinnvoll, einen Rückschnitt zum Erhalt durchzuführen.“ Gesetzliche Grundlage für die Grünschnittangaben seien dafür die Hamburger Baumschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz.

 

Zwei ausweichende Antworten bieten Anlass zur Skepsis

 

Eine ausweichende Antwort gibt der Senat bei der Frage, ob die SAGA grundsätzlich alle abgestorbenen Sträucher, Hecken und Büsche nachpflanzen lässt: „Eine Nachpflanzung erfolgt, sofern dies im Einzelfall vor Ort im Rahmen einer Gesamtabwägung aller in Betracht kommenden Aspekte geboten ist.Das kann natürlich alles und nichts heißen.

 

Ebenso ausweichend antwortet der Senat auf die Frage, ob Straßenbegleitgrün turnusweise radikal runtergeschnitten wird oder je nach Anforderung der Pflanzen: „Die Pflege in öffentlichen Grünanlagen hängt von den jeweils spezifischen örtlichen Erfordernissen und Voraussetzungen ab. Bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns ist darüber hinaus der Aspekt der Verkehrssicherheit besonders zu beachten.“

 

Für mich kann das durchaus bedeuten, dass vielleicht die finanzielle Voraussetzung besteht, z. B. das Grün eines Straßenzuges oder eines Parkabschnittes in einem Rutsch machen zu müssen und dabei weniger die Anforderungen einzelner Pflanzen zu beachten. Das wäre für die Tierwelt und die Pflanzen fatal.

 

Nachfragen beim Bezirksamt Wandsbek und dem Nabu

 

Neben der Anfrage beim Senat habe ich auch das Bezirksamt Wandsbek und den Nabu Hamburg um Expertise gebeten. Auch der Nabu betont, dass regelmäßig Hinweise und Anfragen zu radikalen Rückschnitten eingehen. Das Auf-den-Stock-Setzen kann bei einigen Pflanzen im fünf- bis zehnjährigen Turnus notwendig sein, aber sicher nicht jährlich. Bezirksamt und Nabu antworten auch beide, dass ein ganzes Gebiet nicht radikal heruntergeschnitten werden sollte, schon allein aus Gründen des Tierschutzes. Das Bezirksamt schreibt auch, dass gärtnerisches Fachwissen erforderlich sei.

 

Lärmschutz und Qualifizierung der Abnahme von Grünschnittarbeiten

 

Auch über Lärm beim Grünschnitt sind immer wieder Beschwerden zu vernehmen. In Ausschreibungen verzichtet die SAGA jedoch auf eine Lärmschutz-Anforderung. Der Lärmschutz wäre ja schließlich schon im Gesetz verankert. Ich sage: Das in einer Ausschreibung nochmals zu betonen und die auftragnehmende Firma zu sensibilisieren auf die Bedürfnisse der Anwohner/innen, kann ganz sicher nicht schaden. Wenngleich eine solche Lärmbelastung nur temporär ist, Grünschnittarbeiten sind ja relativ schnell erledigt.

 

Zur Qualifizierung: Ja, laut Senat müssen Grünschnittarbeiten von den jeweils zuständigen Hauswarten und dem jeweiligen Leiter des Außendienstes der zuständigen Geschäftsstelle abgenommen werden. Ob diese einen fachlich falschen Rückschnitt in jedem Fall erkennen können, ist mir nicht bekannt. Ob diese eine Fachausbildung in Sachen Grünschnitt haben? Auf jeden Fall wird die „Grünpflege der SAGA ausschließlich auf Drittfirmen/externe Unternehmen ausgelagert“ (Zitat meiner Frage, Antwort des Senats: ein knappes „Ja“.

 

Was sind Ihre Eindrücke? Haben auch Sie radikale Rückschnitte erlebt, die Sie als fachlich nicht korrekt einschätzen würden?