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Hamburgisches Abwassergesetz soll angepasst werden – Mikroschadstoffe sollen bereits an der Quelle reduziert werden

Ich habe mich bei den zuständigen Hamburger Stellen erkundigt über die Pläne, künftig mit Abwasser umzugehen. In diesem Zusammenhang sei der Antrag 22/6434 der CDU-Bürgerschaftsfraktion erwähnt, in dem wir eine zusätzliche Reinigungsstufe des Klärwerks gefordert haben. Uns geht es im von der SPD und den Grünen abgelehnten Antrag darum, die Tier- und Pflanzenwelt der Elbe und Nordsee vor Medikamentenrückständen und Mikroplastik zu schützen. Insbesondere Mikroplastik zersetzt sich immer weiter in noch kleinere Bestandteile und gelangt über Fische wieder in unseren Nahrungskreislauf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Mikroplastik auf den menschlichen Organismus negativ auswirkt.

Anpassung Abwassergesetz und Abwasserbeseitigungsplan

Geplant sei, das Hamburgische Abwassergesetz (HmbAbwG) anzupassen. Diese Anpassung sei derzeit in Bearbeitung. Die Senatsabstimmung befände sich in Vorbereitung. Die Anpassungen würden demnächst im Gesetzgebungsverfahren einsehbar sein.

Auch der Abwasserbeseitigungsplan wird angepasst bzw. aktualisiert. Allerdings sieht die Hamburger Wasserwirtschaft von sich aus keine Notwendigkeit, den Plan anzupassen. Vielmehr ist eine Novellierung der Kommunalabwasser-Richtlinie auf europäischer Ebene in Arbeit. Die Novellierung bedingt dann eine Aktualisierung des Abwasserbeseitigungsplans auf kommunaler Ebene. Voraussichtlich würde es sich um neue Berichtspflichten und -formate handeln. Der Abwasserbeseitigungsplan ist über die Lageberichte hier einsehbar: https://www.hamburg.de/abwasser/134918/allgemein-start/

Umweltbehörde für eine deutliche Reduzierung der Schadstoffeinträge

Das Amt Wasser, Abwasser und Geologie (W) der Umweltbehörde (BUKEA) „begrüßt eine Reduzierung des Eintrages von Mikroschadstoffen in Abwasser durch Reduzierung an den Quellen und setzt diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten um. BUKEA-W steht hinter der im Rahmen der Spurenstoffstrategie des Bundes gemachten Aussage: Für eine deutliche Reduzierung der Belastungen der Gewässer mit relevanten Spurenstoffen muss bereits an der Quelle bzw. bei der Anwendung deren Eintrag in Gewässer vermieden bzw. reduziert werden.

So will das Amt die Reduzierung erreichen: „Die Minimierung von Einträgen von Mikroschadstoffen bzw. Schadstoffen allgemein in Abwasser wird über Anforderungen an Indirekteinleitungen verfolgt, die i.d.R. in der Abwasserverordnung (AbwV) gestellt werden. Die Anhänge AbwV werden über die Vorgaben aus der Industrieemissions-Richtlinie (IED) und dem BVT-Prozess an den Stand der Technik angepasst. BUKEA-W unterstützt als Vertretung von Hamburg in diesem Prozess die Umsetzung der Anpassungen der AbwV und in der Folge die notwendigen Maßnahmen bei industriellen Anlagen in Hamburg, um die Anforderungen umzusetzen.

Abwasserabgabe – 1,1 Mio. EUR Gebühren in 2021

Die Abwasserabgabe wird nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhoben und richtet sich nach der Menge und Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. Die zur Ermittlung relevanten Parameter sind die oxidierbaren Stoffe in chemischem Sauerstoffbedarf (CSB), Phosphor, Stickstoff, organische Halogenverbindungen (AOX), die Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihre Verbindungen sowie die Giftigkeit gegenüber Fischeiern. Für das Kalenderjahr 2021 betrug das Aufkommen aus der Abwasserabgabe in Hamburg 1,138 Mio. EUR.