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Heiraten in Hamburg – Wo kann man in Hamburg heiraten? Was müssen Sie wissen und beachten?

m Jahr 2020 fanden in Hamburg insgesamt 4.695 Trauungen statt. Im Jahr zuvor waren es noch 5.903. Wer heiraten möchte, kann dies frühestens sechs Monate vor der Eheschließung anmelden. Die Standesämter sind bemüht, den Brautpaaren auch Eheschließungen außerhalb der Diensträume zu ermöglichen. In Wandsbek ist dies bspw. von April bis Oktober im Berner Schloss, auf Burg Henneberg, im Museumsdorf Volksdorf, der Ohlendorff’sche Villa und im Torhaus Wellingsbüttel möglich. Auch im Hamburger Rathaus darf wieder geheiratet werden.

Das Standesamt begleitet die Hamburgerinnen und Hamburger durch ihr ganzes Leben. Es registriert ihre Geburt und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten Personenstandsfällen.

Die meisten von Ihnen, werden mit dem Standesamt jedoch das Heiraten verbinden. Ich habe einmal beim Senat nachgefragt (22-6015), wie es um das Thema Hochzeit bestellt ist. Gerade in Coronazeiten konnten viele Brautpaare nicht so feiern, wie sie es gerne getan hätten.

Wer in Hamburg heiraten möchte, kann dies gemäß § 13 Abs.4 PStG frühestens sechs Monate vor der Eheschließung anmelden. Ein Termin zur Eheschließung kann vereinbart werden, wenn alle dafür erforderlichen Unterlagen vom Brautpaar eingereicht wurden. Dieser kann kurzfristig stattfinden, abhängig von der Terminlage des Standesamtes.

Im Jahr 2020 fanden in Hamburg insgesamt 4.695 Trauungen statt. Im Jahr zuvor waren es noch 5.903. Die Corona-Pandemie dürfte maßgeblich für diesen Rückgang verantwortlich sein.

Dabei sind die Standesämter immer bemüht, den Brautpaaren auch Eheschließungen außerhalb der Diensträume zu ermöglichen. Dies ist insbesondere möglich, sofern die Brautpaare nicht an Orten heiraten wollen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die personellen und sonstigen Rahmenbedingungen es zulassen. Gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden, die der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht.

Abgesehen von den Standesämtern, kann daher an folgenden Standorten geheiratet werden:

Wer im Rathaus heiraten möchte, kann dies auch nach wie vor tun. Die Termine für das Jahr 2022 sind jedoch bereits vergeben. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15467176/2021-10-13-heiraten-hamburger-rathaus/

Die Gebühren für eine Trauung richten sich nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 2. Dezember 2008. Mehr dazu lesen sie hier: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PStGGebOHAV10Anlage

Haben auch Sie vor, demnächst zu heiraten? Oder sind Sie bereits verheiratet?