Skip to content Skip to footer

Gesetzesänderung: Kükentöten wird beendet, Tierversuche werden schärfer kontrolliert – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Gesetzesänderung: Kükentöten wird beendet, Tierversuche werden schärfer kontrolliert

Kürzlich hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung angenommen.

 

Somit treten im deutschen Tierschutzgesetz zwei bedeutende Änderungen in Kraft:

 

Einerseits findet das massenhafte Töten von männlichen Küken in der Geflügelindustrie ab 2022 ein Ende.

 

Außerdem werden Tierversuche strenger reguliert und kontrolliert, um einen erneuten Skandal wie im LPT-Labor Mienenbüttel im Landkreis Harburg im Oktober 2019 zu verhindern.

Zum Thema Versuchstiere:

 

Die Hamburger CDU-Fraktion hatte sich schon 2019 mit einem Antrag (Drs. 21/18910) dafür eingesetzt, die Kontrollintervalle für Tierversuchslabore von drei Jahren auf ein Jahr herabzusetzen. Rot-Grün lehnte den Antrag damals ab, schrieb später allerdings einen ähnlichen Antrag und setzte sich im Bundesrat ebenso für eine verschärfte Kontrolle bei Tierversuchen ein.

 

Auch die EU fordert seit Jahren eine Anpassung des nationalen Gesetzes an die bestehenden EU-Richtlinie („2010/63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“). Die EU-Kommission leitete gar ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Schließlich soll hier eine EU-weite Harmonisierung erfolgen, damit Tierversuchslabore nicht einfach in ein Nachbarland mit evtl. seichteren Gesetzen umsiedeln.

 

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes und einer dazu gehörenden Verordnung (TierSchVersV, wird voraussichtlich Ende Juli beschlossen) soll das Prinzip des 3-R (Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern)) untermauert werden. So soll dem Ziel, Tierversuche durch Alternativen zu ersetzen, nähergekommen werden.

 

Es werden voraussichtlich u. a. folgende Punkte geändert:

 

– Bisher unterlagen einige Tierversuche nur eine Anzeigepflicht, mussten also gemeldet werden. Künftig sollen sie ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen.

 

-Tierversuche in der Ausbildung bzw. Hochschullehre müssen künftig in vollem Umfang genehmigt werden.

 

– Wenn genehmigte Tierversuchsvorhaben abgeändert werden sollen, müssen auch diese Änderungen demnächst genehmigt werden

 

– Die Häufigkeit der Kontrollen soll durch eine künftig stattfindende Risikoanalyse bestimmt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Kontrollen somit um ca. 20 Prozent steigt. Von jährlich stattfindenden Kontrollen sieht der Gesetzesentwurf bisher ab.

 

Zum Thema Kükentöten:

 

In der Legehennenhaltung wurden bisher jährlich 40 bis 45 Millionen männliche Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen betäubungslos geschreddert oder vergast. Sie legen keine Eier und sind für die Industrie auch nicht als spätere Fleischlieferanten von Wert.

 

Doch natürlich verstößt die Praxis gegen das Tierschutzgesetz, was 2019 das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat. Seither gab es eine Übergangsregelung, bis eine neue Technologie gefunden sei, die das Geschlecht des Tieres schon im Ei bestimmen könnte. Diese Technologie ist nun weitestgehend ausgereift.

 

Ab 2022 soll das Töten von Küken zu wirtschaftlichen Zwecken generell verboten sein. Hier soll eine Technologie zum Einsatz kommen, die das Geschlecht der Embryos im Ei erkennen kann. Eier mit männlichen Embryos dürfen die Betriebe dann aussortieren und vernichten.

 

Ab 2024 soll die Regelung verschärft werden, dann soll noch bessere Technologie eingesetzt werden können. Die Regel lautet dann, dass Embryos bis zum siebten Tag nach dem Legen des Eis geschlechtsbestimmt und vernichtet werden dürfen. Derzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass Embryos ab dem siebten Tag Schmerzen verspüren können.

 

Fazit

 

Diese Gesetzesnovellierungen sind Fortschritte. Vielen werden sie jedoch nicht weit genug gehen. Doch auch der Verbraucher hat hier die Möglichkeit, den Markt und damit die Praxis zu beeinflussen, z. B. Kosmetika zu verwenden, die ohne Tierversuche entwickelt wird. Bei Eiern gibt es Bruderhahn-Eier zu kaufen, bei denen die männlichen Küken zur Fleischproduktion verwendet werden. Diese sind jedoch teurer.

 

Weiterführend:

 

https://cduhh.de/gegen-tierquaelerei-helfen-nur-knallharte-kontrollen-ankuendigungspolitik-der-gruenen-ist-gescheitert-foerderung-von-alternativen-erhoehen/