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Massive Bebauung der Grünflächen mit Hilfe der Metropolregion begegnen – Initiative der CDU-Bürgerschaftsfraktion scheitert an der Koalition – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Massive Bebauung der Grünflächen mit Hilfe der Metropolregion begegnen – Initiative der CDU-Bürgerschaftsfraktion scheitert an der Koalition

Die Mietpreise in Hamburg steigen stetig. Auch die Immobilienpreise kennen nur die eine Richtung. Es wird immer schwierige bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Daher hat sich die Koalition, aber insbesondere die SPD, auf die Fahnen geschrieben, den Wohnungsbau massiv zu fördern. So wird jede Freifläche in Hamburg bebaut. Dabei wird auch auf die Grünflächen, die Kleingärten sowie die Naturschutzgebiete keine Rücksicht genommen. Noch ist Hamburg eine

grüne Stadt. Doch die Frage ist wie lange noch? Nach Auskunft des NABU haben Hamburgs Grün- und Baumverluste sich durch den Wohnungsbau gerade in den letzten fünf Jahren zugespitzt. So gab es im Zeitraum von 2011 bis 2016 einen Grünflächenverbrauch für Neubauten von 246 Hektar (etwa unglaubliche 547 Fußballfelder) und fast 2900 Bäume, die demzufolge aus dem Stadtbild verschwunden sind. Wenn diese Entwicklung anhält, werden wir in Hamburg bald kaum noch Grünflächen finden können.

Im Grunde stehen bezahlbarer Wohnraum mit der Natur in Konkurrenz. Um die Konkurrenz aufzulösen, hat die CDU-Fraktion beantragt, dass eine intensive Zusammenarbeit mit den norddeutschen Nachbarländern aufzunehmen ist. Die Wachstumsmöglichkeiten in Hamburg sind begrenzt, daher müssen wir über den Stadtgrenzen hinausschauen. Wir müssen mit Hilfe guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Perspektiven im Umland schaffen, damit unser Grün und unsere Natur in Hamburg erhalten werden kann. Jedoch hat die Koalition diese Initiative abgelehnt. Offensichtlich sollen weiterhin die Grünflächen in Hamburg für den Wohnungsbau genutzt werden.

 

Sollten Sie den Antrag der CDU-Fraktion lesen wollen, klicken Sie auf „mehr lesen“.

Drucksache 21/9116

 

Gemeinsame Flächennutzungsplanung mit der Metropolregion – Grundlegende Überprüfung des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs und enthält Ziele der Raumordnung und der Stadtentwicklung. Laut Baugesetzbuch § 5 stellt er die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dar. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) gilt als vorbereitende Bauleitplanung, und gibt der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. Der erste F-Plan wurde 1973 aufgestellt, er wurde 1997 erstmalig angepasst. Die Anzahl an Änderungen am F-Plan ist ein Hinweis auf eine notwendige Fortschreibung. Seit 1997 gab es bereits 154 (!) Änderungen des F-Plans und 16 sind in Planung. Zum Vergleich gab es zwischen 1973 und 1997 nur circa 90 Änderungen. Die hohe Anzahl der Änderungen des aktuellen F-Plans weist jetzt schon auf einen Mangel an benötigten Bauflächenausweisungen hin. Ein möglicher weiterer Aspekt ist die Entwicklung der Bevölkerung: Der alte F-Plan ging noch von einer Abnahme der Bevölkerung aus. Doch seit einigen Jahren verzeichnet die Freie und Hansestadt Hamburg ein stetiges Anwachsen der Bevölkerung. Laut einer Studie der Allianz werden 2045 knapp 2 Millionen Einwohner in der Stadt leben (das bedeutet einen Zuwachs gegenüber 2013 von 14 Prozent). In der Metropolregion werden sogar Bevölkerungsanstiege von bis zu 20 Prozent erwartet. Die Stadt Hamburg wird sich folglich in den kommenden Jahren großen städtebaulichen Herausforderungen stellen müssen, um dem demografischen Zuwachs gerecht werden zu können. Der Senat antwortet mit einem massiven Wohnungsbauprogramm, aktuell sollen sogar 10.000 Wohnungen jährlich gebaut werden zuzüglich eines separaten Flüchtlingswohnungsbaus („Perspektive Wohnen“ und öffentlich-rechtliche Unterbringung). Dieses massive Bauen führt schon aktuell zu erheblichen Nutzungskonkurrenzen von Flächen in der Stadt vor allem bei Grün- und Freizeitflächen und wird sich mittelfristig verstärken. Stadtplaner gehen davon aus, dass für den Wohnungs- und Gewerbebau, Verkehrsflächen und weitere Infrastrukturmaßnahmen jährlich über 100 Hektar Flächen im Stadtgebiet benötigt werden. Hinzu kommen die notwendige Diskussion der Rolle Hamburgs in der Metropolregion und die damit verbundene notwendige Diskussion um die Flächennutzung in Hamburg und den angrenzenden Kreisen beziehungsweise Landkreisen. In der Bevölkerung trifft die vermehrte Bautätigkeit und vor allem die Nutzungskonkurrenz zu immer mehr verbauten Sozial-, Freizeit- und Grünflächen auf immer weniger Akzeptanz. Es besteht daher eine zunehmende Verunsicherung, ob die Identität Hamburgs als grüne Metropole am Wasser mittelfristig beibehalten werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger fürchten um den Verlust der Lebensqualität in der Stadt. Ständige örtliche Änderungen durch „Huckepackverfahren“ von Bebauungsplänen anstatt einer grundlegenden Überprüfung führen zu gesamtstädtisch nicht ausreichend abgewogenen Raum- und Stadtplanungsänderungen des Flächennutzungsplans – lokale Optimierung unterläuft das Gesamtinteresse der Freien und Hansestadt Hamburg. Aufgrund der Begrenztheit Hamburgs an Fläche und um den Bedarf an Wohnungen für die Bürgerinnen und Bürger verträglich gestalten zu können, ist eine Ausweitung des Flächennutzungsplans auf die Metropolregion notwendig. Große Städte wie Hamburg bieten eine Vielzahl an Arbeitsplätzen für das Umland und schaffen eine hohe wirtschaftliche Dynamik. Sie halten aber auch die verkehrliche und Sozialinfrastruktur vor. Die Landkreise aber erhalten die Steuern der in großen Städten Arbeitenden. So kann eine gemeinsam gestaltete Wohnungsbaupolitik ein „Tribut” für das Vorhalten einer künstlerischen, gesellschaftlichen und sportlichen Infrastruktur darstellen und die Stadt dennoch lebenswert erhalten. Immer mehr Stadtplaner und Architekten mahnen an, bei der Schaffung von Wohnraum Ländergrenzen übergreifende und verbindliche Planungen zu entwickeln und somit die Metropolregion zu einem Regionalverband weiterzuentwickeln. Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht, 1. eine intensiven Zusammenarbeit mit den norddeutschen Nachbarländern aufzunehmen mit dem Ziel, eine konkrete und gemeinsame Flächennutzungsplanung zu erreichen – die §§ 203 bis 205 BauGB bieten bereits heute die rechtlichen Grundlagen für eine gemeinsame Planung. Hierzu ist ein Beteiligungsverfahren mit den Landkreisen und Gemeinden erforderlich. 2. den Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 grundlegend anzupassen. 3. hierzu zunächst ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die 154 Änderungen sowie die 16 eingeleiteten Änderungen bewertet und daraus Empfehlungen für Grundlagen zur Anpassung des Flächennutzungsplans ableitet. 4. parallel ein breites und offenes Beteiligungsverfahren zu starten, um die Expertise möglichst vieler Akteure (zum Beispiel Gewerkschaften, Handels- und Handwerkskammer, Wirtschaftsverbände, Umweltverbände, Kleingartenvereine, Seniorenverbände, Bauwirtschaft und Architektenverband) einzuholen. 5. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 einen ersten Zwischenbericht zu erstatten.

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