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Mehr Wertschätzung für Hamburgs Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte – Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage längst überfällig!

Die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion hat einen Antrag zur Erhöhung der Stellenzulagen für Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte eingereicht. Die Zulagen wurden seit Jahren nicht mehr angepasst, obwohl diese Berufe mit hohen physischen und psychischen Belastungen einhergehen. Die Fraktion fordert eine Erhöhung auf 228 Euro nach zwei Dienstjahren, sowie die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen, um die Wertschätzung und Attraktivität dieser Berufe zu steigern.

Hamburg, wie viele andere deutsche Bundesländer, steht vor der Herausforderung, seine öffentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten und gleichzeitig qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten zu müssen. In diesem Kontext hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion einen Antrag eingereicht, der sich für eine erhöhte Wertschätzung von Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamten einsetzt. Konkret fordert der Antrag eine Erhöhung der Stellenzulagen gemäß §§ 49 ff. des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HmbBesG) sowie die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulagen.

Aktuell erhalten Polizeivollzugsbeamte, Beamte des Steuerfahndungsdienstes, Feuerwehrbeamte, Justizvollzugsbeamte sowie Beamte der Steuerverwaltung, die vorwiegend im Außendienst mit Steuerprüfungen beschäftigt sind, monatliche Stellenzulagen zwischen 63,69 Euro und 127,38 Euro. Diese Zulagen sollen die besonderen Belastungen und Herausforderungen ausgleichen, die mit diesen Berufen einhergehen, darunter Schicht- und Nachtdienste sowie besondere physische und psychische Belastungen. Trotz dieser enormen Verantwortung und Belastung wurden diese Zulagen in Hamburg seit Jahren nicht erhöht, und die Stadt bildet damit im Vergleich mit anderen Bundesländern das Schlusslicht.

Die Arbeit dieser Beamten, sei es in der Polizei, dem Rettungsdienst oder den Justizvollzugsanstalten, ist von hoher physischer und psychischer Belastung geprägt. Sie arbeiten rund um die Uhr unter stetiger Gefahr für Leib und Leben, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die steigende Zahl von Ausschreitungen, Straftaten, Rettungseinsätzen und psychisch auffälligen Insassen im Gefängnis macht eine Erhöhung der Stellenzulagen zwingend notwendig, um diesen Berufen die Anerkennung und Attraktivität zu verleihen, die sie verdienen.

Nicht nur aus Gründen der Wertschätzung gegenüber den Dienstleistenden, sondern auch zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist eine angemessene Vergütung unerlässlich. In diesem Zusammenhang hat das Land Niedersachsen bereits vorangegangen und die Stellenzulagen für vergleichbare Berufe erhöht. Zum 1. Juli 2023 wurden die Zulagen von 63,69 Euro auf 95 Euro nach einem Dienstjahr und auf 180 Euro nach zwei Dienstjahren angehoben. Die mittelfristige Zielsetzung ist, die Zulagen auf das Bundesniveau von 228 Euro zu erhöhen.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert daher, dass Hamburg diesem Beispiel folgt. Eine Erhöhung der Stellenzulagen auf 228 Euro nach zwei Dienstjahren oder zumindest auf 180 Euro, mit einer verlässlichen Planung zur Erreichung des Bundesniveaus, ist dabei das erklärte Ziel.

Zusätzlich zur Erhöhung der Zulagen ist es notwendig, die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen einzuführen, wie dies bereits in anderen Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen geschehen ist und in anderen Ländern wie dem Bund und Rheinland-Pfalz geplant ist. Dies würde den Beamten ermöglichen, von den Zulagen auch im Ruhestand zu profitieren und somit ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

 

Insgesamt ist der Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion ein wichtiger Schritt, um die Wertschätzung und Attraktivität der Berufe in der Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsanstalten in Hamburg zu steigern. Er unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Entlohnung und der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürgerschaft auf diesen Antrag reagiert und welche Schritte in Zukunft unternommen werden, um die berechtigten Forderungen zu erfüllen.