Immer wieder kommt es vor, dass Arztpraxen schließen oder – wie aktuell die Miamedes-Praxis in der Herthastraße 12. Für Patientinnen und Patienten stellt sich dann die wichtige Frage: Wie komme ich an meine Patientenakten?
Grundsätzlich gilt: Für die Herausgabe von Patientenunterlagen ist der behandelnde Arzt zuständig. Abhängig vom Grund der Schließung können jedoch auch andere Stellen wie Zweigpraxen, Erben oder Insolvenzverwalter zuständig sein. Insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren wird die Sicherstellung der Herausgabe in der Regel durch den Insolvenzverwalter organisiert.
Im konkreten Fall der Miamedes-Praxis in der Herthastraße 12 ist die Situation wie folgt geregelt: Patientinnen und Patienten können ihre Unterlagen per Mail unter info@miamedes.de anfordern. Die Herausgabe erfolgt anschließend über die jeweils noch bestehenden Praxen von Miamedes, wo die Unterlagen abgeholt werden können.
Sollte es hierbei zu Problemen oder längeren Verzögerungen kommen, empfehle ich Betroffenen, dies zu dokumentieren und sich gegebenenfalls zusätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg zu wenden.
Quelle: Drucksache 23/1325

