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Ohlsdorf 2050 – Großflächiger Umbau zum Park – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Ohlsdorf 2050 – Großflächiger Umbau zum Park

Die Nachhaltigkeitsstrategie Ohlsdorf 2050 sieht vor, den Friedhof großflächig umzugestalten. Was im Einzelnen geplant ist, habe ich für Sie erfragt. So wird der Zaun an seiner bisherigen Stelle bestehen bleiben und auch weiterhin wird das Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung für das gesamte Gelände gelten. Der Südteich wurde entschlammt, restauriert und zukünftig sollen die einzelnen Gärtnereien in einer zentralen Betriebsstätte zusammengefasst werden.

 

Wie ich ihnen bereits berichtet habe, wird sich der Friedhof Ohlsdorf in den nächsten Jahrzehnten entscheidend verändern. Da sich immer mehr Menschen oder ihre Angehörigen gegen eine konventionelle Sargbestattung entscheiden, werden immer mehr Flächen frei. Urnenbestattungen, sofern sie überhaupt noch auf einem Friedhof stattfinden, werden viel häufiger gewählt als früher. Grabfeldbelegungen weisen Lücken auf – das alles senkt die Einnahmen des Friedhofs bei gleichzeitigem Mehraufwand.

 

Deswegen werden für Bestattungen künftig nur noch drei Bereiche vorgesehen. Bei Kapelle 10 und dem Garten der Frauen im Mittelteil, rund um den Eingangsbereich am S-Bahnhof und östlich Richtung Bramfeld. Der Rest wird ein Friedhofspark, der allen Besuchern/-innen offensteht. Die Grabfelder werden also konzentriert und weitere Flächen so bepflanzt und für alle freigegeben, dass Besucher/innen ihre Freizeit dort gerne verbringen, der Naturhauhalt gestärkt wird und zugleich der Pflegeaufwand abnimmt. Es sollen zahlreiche Bereiche entsiegelt werden, zugleich werden Straßen und Wege umgeplant und neugebaut.

 

Ambitionierte Pläne, wie ich finde. Grund genug, erneut beim Senat nachzufragen (Drs. 22/3777) um offene Fragen zu klären.

 

So teilt der Senat mit, dass keine räumliche Trennung von Park und Friedhof geplant ist, der Zaun entsprechend nicht versetzt werden muss. Im Hinblick auf feiernde Gruppen im Park, setzt man auf Kommunikation. Für den gesamten Friedhof gelten nämlich weiterhin das Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung. Geplant sind gezielte Kommunikationsmaßnahmen, um die Sensibilität aller Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.

 

Eine Strategie, die auch heute schon bei Ruhestörungen Anwendung findet, beispielsweise durch Sporttreibende. Werden derartige Beeinträchtigungen oder Verfehlungen festgestellt, nimmt die Friedhofsverwaltung Kontakt zu den jeweiligen Personen auf und weist sie auf ihr Fehlverhalten sowie bestehende Regelungen auf dem Friedhof hin.

 

Dies führte in den überwiegenden Fällen zur Klärung, anderenfalls werden rechtliche Schritte eingeleitet. Im Einzelfall erfolgen zudem bauliche Maßnahmen, um Verfehlungen zu vermeiden.

 

Im Bereich Südteich wurde der Teich entschlammt und unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten restauriert. Die Insel im Teich ist nun über eine neu erbaute Brücke für Erholungszwecke erreichbar. Die Gesamtkosten für die Maßnahme, Planung incl. Herrichtung: Gutachten, Brücke, Erschließung, Vegetation, Entschlammung etc., betrugen 722.000 Euro.

 

Neu organisiert werden auch die Gärtnereien. Mit den Ergebnissen des Projektes Ohlsdorf 2050 sollen unter betrieblichen Gesichtspunkten die Arbeiten für die Unterhaltung der Gesamtfläche, von einer flächenbezogenen Zuständigkeit in eine aufgabenbezogene Zuständigkeit neu organisiert werden.

 

Mit dieser Neuorganisation in eine aufgabenbezogene Zuständigkeit steht die Prüfung im Zusammenhang, die Tätigkeiten der einzelnen Friedhofsgärtnereien in einer zentralen Betriebsstätte zusammen zu fassen. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedener Varianten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zentralisierung der bisherigen sieben Gärtnerei-Standorte betriebswirtschaftlich zu favorisieren ist. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

Finanziell ist der Friedhof dementsprechend kein Leichtgewicht. Die Zuweisungen an HF zur Pflege des öffentlichen Grüns auf den Hauptfriedhöfen Ohlsdorf und Öjendorf durch die zuständige Behörde betrugen in 2017 6,2 Mio. Euro, in 2018 5,5 Mio. Euro und in 2019 5,2 Mio. Euro.

 

Der jährlich geplante Zuweisungsbetrag der zuständigen Behörde ab 2020 für die Unterhaltung des öffentlichen Grüns an HF liegt bei 3.800.000 Euro.