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Bramfelder Dorfpassage: Seit 2016 versprochen – Umsetzung wohl erst 2021 – Verwaltung hat versagt – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Bramfelder Dorfpassage: Seit 2016 versprochen – Umsetzung wohl erst 2021 – Verwaltung hat versagt

2016 wurden die Pläne zur Herstellung eines barrierefreien Durchweges vom Bramfelder Markt zur Bramfelder Dorfpassage bekannt gegeben. Seit 2017 ist die Behörde nicht in der Lage, die Grundstücke zu erwerben. Anfang 2019 war der Bau des Durchweges versprochen. Bisher konnte erst das erforderliche Grundstück von Kaufland erworben werden. Das andere nötige Grundstück konnte noch nicht erstanden werden, da laut Verwaltung eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Die zuständigen Behörden haben auf ganzer Linie versagt. Die Baugenehmigung war an die Herrichtung des Durchweges geknüpft. Der Bauherr hätte aus meiner Sicht erst bauen dürfen, wenn er beide erforderlichen Grundstücke erworben hat. Nach der Fertigstellung der Gebäude in der Bramfelder Dorfpassage ist dies natürlich deutlich schwerer.

Mit Drucksache 21-0787 teilte das Bezirksamt am 23.12.202019 noch mit, dass eine Beurkundung der Kaufverträge zum Jahresbeginn 2020 geplant sei und dass die Aufträge zur Herstellung der Dorfpassage erteilt werden könnten. Nun scheint es, dass der Bau des barrierefreien Weges auch im Jahr 2020 nicht möglich ist (Bürgerschaftsdrucksache 22/167).

Ich habe zu diesem Thema bereits zehn Anfragen an die Verwaltung gerichtet und werde mich so lange dafür einsetzen, bis endlich der zugesagte barrierefreie Durchweg vorhanden ist. 

Hintergrund

Dem Regionalausschuss wurde der Bebauungsplan Bramfeld 69 für die Bramfelder Dorfpassage am 08.09.2016 zur Kenntnis gegeben (Drucksache 20-3221). Es wurde mit dieser Drucksache berichtet, dass die Neubebauung an den Bramfelder Dorfplatz anschließt, sodass die neue Erschließungsstraße ebenfalls Bramfelder Dorfplatz benannt werden soll.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 69, der u. a. eine Rechtsgrundlage für die Herstellung der Bramfelder Dorfpassage schafft, ist ebenso Grundlage der darauf bezogenen baurechtlichen Genehmigungen (Drucksache 20-7049.1). Die Baugenehmigung war somit an den Erwerb und die Herrichtung des Durchweges von der Bramfelder Dorfpassage zum Bramfelder Markt geknüpft. Mit dem Vorhabenträger wurde im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 69 u. a. vereinbart, dass dieser auch die besagten Flächen als Teil der Bramfelder Dorfpassage herstellt, soweit die FHH das Eigentum an diesen Flächen begründet. Die Grunderwerbsverhandlungen durch den Vorhabenträger zum Zwecke der späteren Weiterübertragung an die FHH sind ergebnislos geblieben (Drucksache 20-7049.1). Somit wurde am 29. Dezember 2017 der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit dem Flächenkauf beauftragt (Drucksache 21-0231-1).

 

 

1.)       Drucksache – 22/167 vom 14.05.2020

2.)       Drucksache – 21-1057 vom 05.02.2020

3.)       Drucksache – 21-0787 vom 17.12.2020

4.)       Drucksache – 21-0231.1 vom 07.11.2019

5.)       Drucksache – 21-0489 vom 25.10.2019

6.)       Drucksache – 21-0056.1 vom 26.09.2019

7.)       Drucksache – 21-0036 vom 03.07.2019

8.)       Drucksache – 20-7411  vom 09.05.2019

9.)       Drucksache – 20-7280  vom 23.03.2019

10.)     Drucksache – 20-7049.1  vom 04.04.2019

 

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