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Sporthalle Steilshoop wird nicht für Veranstaltung von mehr als 200 Teilnehmern umgerüstet

Derzeit können in der Sporthalle Steilshoop keine Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmer stattfinden. Mit Drucksache 22/6148 teilt der Senat mit, dass untersucht werde mit welchem baulichen und finanziellen Aufwand eine Umrüstung in eine Versammlungsstätte mit mehr als 200 Besucherinnen und Besuchern möglich ist. Mit Drucksache 22/7689 teilt der Senat leider mit, dass Schulbau Hamburg, das Bezirksamt und der Verein nach ausführlicher Beratung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der sehr hohe wirtschaftliche Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Mehrnutzen steht. Daher wurde entschieden, eine Umrüstung nicht weiter zu verfolgen. Die wenigen Veranstaltungen, die eine solche Halle erfordern, können in Abstimmung zwischen Verein und Bezirk in den dafür ausgelegten Sporthallen im Bezirk Wandsbek stattfinden.

In folgenden Sporthallen dürfen Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmenden ausgerichtet werden:

  •  Otto-Ernst-Straße 34, 22605 Hamburg
  •  Willhöden 74, 22587 Hamburg
  • Walter-Rothenburg-Weg 37, 21035 Hamburg
  • Wegenkamp 3, 22527 Hamburg
  • Dratelnstraße 26, 21109 Hamburg
  • Ladenbeker Furtweg 159, 21033 Hamburg
  • Alter Teichweg 200, 22049 Hamburg
  • Am Johannisland 4, 21147 Hamburg
  • Eißendorfer Straße 26, 21073 Hamburg
  • Neumoorstück 1, 21147 Hamburg
  • Scharbeutzer Straße 36, 22147 Hamburg
  • Witthöfftstraße 8, 22041 Hamburg
  • Sporthalle Hamburg, Krochmannstraße 55, 22297 Hamburg
  • Sporthalle Wandsbek, Rüterstraße 75, 22041 Hamburg