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Starkregen und überlaufende Gräben: In Notfällen ist nachts und am Wochenende die Feuerwehr zuständig

Nach Starkregen können Entwässerungsgräben innerhalb kurzer Zeit volllaufen oder über die Ufer treten. Das Wasser kann dann auf angrenzende Grundstücke fließen. Gerade nachts, an Wochenenden oder Feiertagen stellt sich für Betroffene die Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn das Bezirksamt nicht erreichbar ist?

Ich habe den Senat deshalb nach den Zuständigkeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten gefragt.

Die Antwort ist eindeutig: Bei einer akuten Gefahrensituation oder einem Notfall durch die Überflutung eines privaten Grundstücks ist außerhalb der regulären Dienstzeiten die Feuerwehr Hamburg zuständig. Sie ergreift die erforderlichen Maßnahmen.

Weitere Anlaufstellen oder einen besonderen bezirklichen Bereitschaftsdienst für solche Fälle nennt der Senat in seiner Antwort nicht.

Gerade bei Starkregen kann sich die Situation schnell verändern. Für Anwohner ist es daher wichtig zu wissen: Droht nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag eine akute Überflutung des Grundstücks, ist die Feuerwehr der Ansprechpartner für den Notfall.

Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 23/4950