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Kreuzung Reembusch/Tegelweg/Fahrenkrön: Tempo 30-Zonen – Markierungen auf der Fahrbahn sinnvoll? Nachfrage bei der Polizei – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

 

 

Kreuzung Reembusch/Tegelweg/Fahrenkrön: Tempo 30-Zonen – Markierungen auf der Fahrbahn sinnvoll? Nachfrage bei der Polizei

Wiederholt haben mich Anwohner/innen der Kreuzungen Reembusch/Tegelweg/Fahrenkrön sowie Stühm Süd/Pezolddamm darauf aufmerksam gemacht, dass aus ihrer Sicht das Tempo 30 Gebot durch viele Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Folglich wäre es an diesen Stellen angebracht, eine Markierung auf der Straße anzubringen, um dem Gebot Nachdruck zu verleihen.

 

Ebenso wurde angemerkt, dass an der Kreuzung Tegelweg/Luisenhof (Autofahrer aus Neusurenland kommend haben Vorfahrt), eine Gefahrenstelle besteht, da die Sicht durch einen dicken Baum beeinträchtigt ist.

 

 

Selbstverständlich habe ich bei der Polizei nachgefragt und folgende Antworten erhalten:

 

Tempo 30-Piktogramme kommen nach Vorgaben der obersten Landesbehörde A3 nur in Betracht, wenn trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittliches Maß an:

 

► Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitens-Quote von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge über Grenzwert)

► Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor Links-Unfällen oder

► Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, insbesondere durch Kinder und Senioren an bestimmten Örtlichkeiten aufweisen.

 

Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen von Januar 2020, ergaben eine Geschwindigkeitsübertretung von lediglich 9, 52 %.

Die Unfalllage ist weiterhin unauffällig. Es gab keinen Unfall in den letzten drei Jahren, der auf überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen war und nur einen Unfall, bei dem die Rechts-vor-Links Regel verletzt wurde.

 

Zudem gibt es in Höhe der Schule Fahrenkrön einen Fußgängerüberweg (in einer Tempo 30-Zone eigentlich nicht zulässig) für eine gesicherte Querung der Schüler.

 

Aus vorgenannten Gründen ist eine Markierung von Piktogrammen rechtlich nicht zulässig.

 

Die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind auch hinsichtlich der Aufbringung von Piktogrammen in Tempo 30-Zonen noch nicht geändert worden, so dass mögliche Anordnungen immer mit der obersten Landesbehörde A 3 abgestimmt werden müssen.

 

Hinsichtlich der Gefahrenstelle durch einen Baum an der Einmündung Tegelweg/Neusurenland wurde Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 gehalten.

 

Dort wurden in den letzten drei Jahren nur drei Unfälle gezählt, bei denen keiner der Verursacher die Vorfahrt Rechts-vor-Links missachtete. Auch dort besteht eine Tempo 30-Zone und bei angepasster Geschwindigkeit stellt der Baum keine Sichtbehinderungen dar.

 

Das PK 38 verwies aber nochmal auf den Umstand, dass die Tempo 30-Zone im Tegelweg schon seit Jahren hinter dem Knoten Am Luisenhof und nicht erst hinter der Einmündung Farmsener Höhe beginnen sollte.

 

An der Umsetzung scheiterte es bisher beim Bezirk aus finanziellen Gründen.

 

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