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Überlastungsanzeigen in der Hamburger Verwaltung – Krankheiten und Arbeitsrückstau sind die Folge

Erneut weisen die Hamburger Behörden eine hohe Anzahl von Überlastungsanzeigen auf (22/8770). So sind bspw. die Überlastungsanzeigen in der Justizbehörde im Vergleichzeitraum von 91 auf 101 gestiegen und beim Bezirksamt Mitte von 72 auf 126. Ausdrucken und wegheften der Überlastungsanzeigen bringt uns nicht weiter. Wir müssen die Ursachen herausfinden und bestenfalls abstellen. Die undurchsichtige Darstellung des Senats bringt uns nicht weiter. Jedes Jahr steigt die Anzahl der Überlastungsanzeigen. Es muss endlich etwas passieren. Einige Beschäftigte im Bezirksamt Mitte berichteten mir, dass ihre Vorgesetzten die Abgabe von Überlastungsanzeigen untersagen. Dies ist rechtlich nicht zulässig und man sollte dies nicht hinnehmen. In diesem Fall sind die Beschäftigen angehalten anonym Kontakt zur Gewerkschaft, zum Personalrat oder zu mir aufzunehmen. Dann wird versucht, eine Lösung für die Überlastung zu finden. 

Die CDU-Fraktion hatte bereits einen Antrag zum Thema eingebracht. Damit sollten die Überlastungsanzeigen vereinheitlicht werden und mittels Best-Practice-Beispiele Lösungen erarbeitet werden. Leider wurde dieser Antrag ohne Gegenvorschlag von rot-grün abgelehnt. 

Der Antrag 

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72433/beschaeftigte_schuetzen_ueberlastung_der_beschaeftigten_ernst_nehmen_und_von_den_besten_lernen.pdf 

Hintergrund:

Eine Überlastungsanzeige wird besser Gefährdungsanzeige genannt. Denn darum geht es. Wenn die Arbeit so überhandnimmt, dass sie nicht mehr wie vorgegeben erledigt werden kann und daher eine Gefährdung von Personen oder Sachen zu erwarten sind. 

Ausgelöst wird eine Überlastung bzw. Gefährdung oft bei Personalmangel, also wenn Personen die Arbeit Anderer mit übernehmen müssen. Auch bei zu hoher Arbeitsverdichtung, schlechten Arbeitsbedingungen oder zu wenig Freizeit durch dauerhafte Überstunden oder schlecht geplante Schichtdienste kann es zu Gefährdungen kommen. Ein Beispiel: Es treten mehr Fehler auf, wenn Altenpfleger/innen 10 Tage durcharbeiten müssen, weil Kollegen/-innen krank sind. Fehler können in diesem Fall die zu Pflegenden gefährden, aber auch die Pflegeperson, die durch die Arbeitsbelastung körperlich oder psychisch krank werden kann. 

Eine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeige wird bei den Vorgesetzten abgegeben. Idealerweise nachweisbar in schriftlicher Form. Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Die Hauptsache ist, dass der Arbeitnehmer dazu nicht schweigt. Deshalb kann er sich auch an die nächsthöhere Stelle in der Hierarchie wenden. Und natürlich und immer: an den Personalrat oder Betriebsrat. Insbesondere, wenn Überlastungsanzeigen nicht angenommen werden.