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Überschwemmungsschutz – funktionsfähige Rückhaltebecken erhalten und regelmäßig pflegen

Hamburgs Rückhaltebecken dienen in erster Linie dem Hochwasserschutz, sind jedoch für viele Anwohnerinnen und Anwohner kleine grüne Naturoasen, die zum Spazieren und Entspannen einladen. Leider wird für den Erhalt der Rückhaltebecken nicht viel getan. Wie der Senat mitteilt, erfolgt eine Reinigung nur nach Bedarf. Dabei gibt es keinen zeitlichen Mindestabstand. Wichtigstes Kriterium ist die Aufrechterhaltung des Retentionsvolumens der RHB, also die Bewahrung ihrer Funktionalität. Hauptgrund für die mangelnde Pflege dürfte der Mangel an finanziellen Mitteln sein. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat nun ein Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, den tatsächlichen Finanzierungsbedarf für die RHB zu ermitteln und ein Pflegekonzept mit Ausbaggerungsintervallen zu erarbeiten. Zudem fordern wir eine Prüfung, welche RHB in die Zuständigkeit von Hamburg Wasser wechseln können und welche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür ggf. zu ändern sind. 

In den Rückhaltebecken (RHB) wird anfallendes Niederschlagswasser zurückgehalten. Sie können im Verlauf eines Fließgewässers, zwischen Siel und Gewässer oder als Grundstücksentwässerungsanlage angeordnet sein, um einen gedrosselten Ablauf in die aufnehmenden Gewässer zu gewährleisten und so Hochwasserwellen zur Vermeidung von Hochwasserrisiken für Unterlieger, Schäden an Gewässerläufen sowie hydraulischen Stress für die Gewässerorganismen zu reduzieren. Darüber hinaus werden in RHB Sedimente und Schwebstoffe zurückgehalten. 

Für viele Anwohnerinnen und Anwohner steht diese Funktionalität jedoch nicht im Vordergrund. Für Sie sind die Rückhaltebecken kleine Oasen, die oftmals die einzige Rückzugsgelegenheit in einer dicht besiedelten Stadt darstellen. Hier kann man ein wenig Natur erleben und bei einem gemütlichen Spaziergang die Seele baumeln lassen.  

Leider wird für den Erhalt der Rückhaltebecken nicht viel getan. Wie der Senat mitteilt, erfolgt eine Reinigung nur nach Bedarf. Dabei gibt es keinen zeitlichen Mindestabstand. Wichtigstes Kriterium ist die Aufrechterhaltung des Retentionsvolumens der RHB, also die Bewahrung ihrer Funktionalität. Aspekte wie Vermüllung, Sauerstoffverfügbarkeit und Geruchsbelästigung gilt es laut Senat ebenso zu beachten. In Anbetracht des Zustandes vieler Rückhaltebecken erscheint dies jedoch wenig glaubhaft.  

Hauptgrund für die mangelnde Pflege dürfte der Mangel an finanziellen Mitteln sein. So teilt die Umweltbehörde mit (Bezirksdrucksache Wandsbek 21-0334.1), dass die für die Entschlammung von Gewässern zur Verfügung stehenden Mittel in ganz Hamburg knapp sind, so dass eine an den verfügbaren Ressourcen orientierte Priorisierung der notwendigen Entschlammungen durchgeführt werden muss.  

Nach Auffassung der Umweltbehörde wird jedes Gewässer unterschiedlich belastet, sodass einige Rückhaltebecken bereits nach weniger als 30 Jahren entschlammt werden müssen, während andere eine längere Lebensdauer haben. Die vom Bezirksamt Wandsbek genannte Zahl von 30 Jahren ist ein Durchschnittswert, der aus Sicht der Umweltbehörde realistisch ist, jedoch weder überwacht noch eingehalten wird. 

Mit der Drs. 22/5130 teilt der Senat mit, für welche Rückhaltebecken HAMBURG WASSER zuständig ist. Die weiteren Rückhaltebecken sind in der Zuständigkeit der Bezirksämter (Drs. 21/9766), die seit Jahren unterfinanziert sind und einen erheblichen Personalmangel aufweisen. 

Die RHB, die unter die Zuständigkeit von HW fallen, sind Teil der öffentlichen Abwasseranlagen. Die RHB in der Zuständigkeit der Bezirksämter sind Gewässer und unterliegen dem Schutz der Wassergesetze. In beiden Fällen ist die grundsätzliche Funktion der Rückhalt. Es gelten aber unterschiedliche rechtliche und technische Rahmenbedingungen. Für öffentliche Abwasseranlagen gelten beispielsweise strengere Regeln in Bezug auf Unfallgefahren, deshalb sind diese häufig eingezäunt. Gewässer sind hingegen nicht zwangsläufig eingezäunt (Drs. 22/5227). 

Aufgrund der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen kann Hamburg Wasser nicht alle RHB übernehmen. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich. 

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat daher ein Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, den tatsächlichen Finanzierungsbedarf für die RHB zu ermitteln und ein Pflegekonzept mit Ausbaggerungsintervallen zu erarbeiten. Zudem fordern wir eine Prüfung, welche RHB in die Zuständigkeit von Hamburg Wasser wechseln können und welche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür ggf. zu ändern sind.