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Ukrainische Flüchtlinge in Wandsbek – 3.066 Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft im Bezirk Wandsbek gemeldet

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zwang Millionen von Menschen zur direkten Binnenmigration bzw. zur Flucht in das europäische Ausland. Prognosen des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) beziffern die Zahl an Geflohenen auf mittlerweile circa 5 Mio. Menschen. Die damit größte europäische Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg wirkt sich auch auf Hamburg aus.

Die Menschen im Bezirk Wandsbek konnten bereits 2015/16 unter Beweis stellen, wie gut sie auf kurzfristige und große Migrationsbewegungen reagieren können. Ich habe daher für Sie nachgefragt (Drs. 22/8308), wie es um die ukrainischen Geflüchteten in Wandsbek steht.

Der Senat teilt dazu mit, im Bezirk Wandsbek sich vom 24. Februar 2022 bis zum 16. Mai 2022 3.066 Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft gemeldet haben (Quelle: Auswertung aus dem Hamburger Melderegister). Unter diesen Personen sind 1.006 minderjährige Kinder, 1.558 volljährige Frauen, 493 volljährige Männer sowie neun Personen ohne Angabe zum Geschlecht.

Im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 30. April 2022 sind insgesamt fünf Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) zugezogen.

Darüber hinaus waren zum Stichtag 13. Mai 2022 299 Personen an Interimsstandorten untergebracht. Bei diesen Standorten handelt es sich um zeitlich befristete Kapazitäten (z.B. Hotels), die über die Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten an den bestehenden Standorten der Erstaufnahmen und örU hinaus kurzfristig geschaffen wurden, um den außerordentlich hohen Unterbringungsbedarfen aufgrund des Fluchtgeschehens aus der Ukraine zu entsprechen.

Daraus lässt sich ableiten, dass der überwiegende Teil der Flüchtlinge bei Privatpersonen untergekommen sein muss.

Die ukrainischen Kinder müssen nun umgehend ins Schulsystem integriert werden, selbst wenn sie nur vorrübergehend in Deutschland bleiben.

Der Senat teilt dazu mit, dass die Beschulung schutzsuchender Kinder und Jugendlicher in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis ist. Durch das flächendeckende System war es bereits mit dem Eintreffen erster Schutzsuchender aus der Ukraine möglich, die angekommenen Kinder und Jugendlichen unmittelbar nach den Märzferien zu beschulen. Aufbauend auf den Erfahrungen der Flüchtlingswelle aus den Jahren 2015/ 2016 wurde im März 2022 während der Schulferien mit dem zügigen und bedarfsgerechten Ausbau der Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche begonnen.

Mit Stand 16. Mai 2022 bestehen an allgemeinbildenden Schulen 249 Basisklassen (BK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) bzw. Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler auf den Besuch des Regelschulsystems vorbereitet werden.

Um gezielt die Beschäftigung von Lehrkräften mit ukrainischen Sprachkenntnissen an Schulen zu erhöhen, hat die für Bildung zuständige Behörde vier Stellenprofile erstellt und diese an den Schulen, in der ukrainischen Gemeinde und im Internet verbreitet.

Darüber hinaus bestehen an den berufsbildenden Schulen 110 Klassen Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM) und zehn Alphabetisierungsklassen. Darüberhinausgehende Angebote sind in Planung und werden entsprechend der Bedarfsentwicklung in den Regionen und nach Altersgruppen konkretisiert.

Von März 2022 bis zum 16. Mai 2022 wurden im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich in der Freien und Hansestadt Hamburg rund 3.160 ukrainische Schülerinnen und Schüler zugeschult bzw. direkt aufgenommen.

Der Senat informiert im Übrigen ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine.

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