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Was muss bei den Haustieren ukrainischer Geflüchteter beachtet werden?

30.000 Geflüchtete aus der Ukraine befinden sich schon in Hamburger Einrichtungen, dazu kommen viele vorerst privat Untergekommene. Viele von ihnen haben ihre Haustiere mit nach Deutschland gerettet.

Doch für die Einreise von Tieren gelten bestimmte Vorschriften, für die laut Senatsantwort auf meine Anfrage 22/7571 Ausnahmeregelungen gelten.

• So müsste für die Einfuhr von Heimtieren normalerweise vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Dies ist derzeit außer Kraft gesetzt. Die Beantragung und Genehmigung finden nun nach Ankunft statt.

• Haustiere müssen vor der Untersuchung eines Tierarztes in 14-tägige Isolation. So sollen Krankheitsübertragungen verhindert werden. Nach Möglichkeit soll eine Isolierung im häuslichen Umfeld ermöglicht werden.

• Mit Haustieren, die sich in Isolation befinden, darf man nicht zu einem Tierarzt gehen. Der Tierarzt kann aber zu den Tieren fahren und wenn die Tiere gesund und geimpft sind, die Isolation aufheben.

• In den städtischen Unterbringungsmöglichkeiten sind jedoch grundsätzlich keine Haustiere erlaubt (Sammelunterkünfte).

• Haustiere müssen daher vom Tierheim Süderstraße oder dem kleineren Franziskaner-Tierheim aufgenommen werden.

• Dort werden die Haustiere entweder aufgenommen, an andere Tierheime und -pflegestellen vermittelt oder temporär an private Pflegestellen abgegeben.

• Das Tierheim in der Süderstraße hatte schon vor diesem Krieg Kapazitätsengpässe, nun wird es noch enger.

Hier gibt es die offiziellen Informationen der Stadt Hamburg: