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Wild abgestellte Einkaufswagen von Supermärkten und Discountern sollten nicht verschrottet werden – Stadtreinigung verschrottet, wenn keine Übereinkunft mit dem Markt vorliegt

Einkaufswagen von Supermärkten und Discountern werden in Hamburg vielerorts illegal bis zum Wohnort geschoben und dann in der Nähe abgestellt. Nicht selten dienen sie
anschließend als Müllbehältnis und als Startpunkt für eine wilde Müllhalde. Elektronische Sperren, die einige Filialen an ihren Einkaufswagen angebracht haben, werden immer wieder durch mutwillige Zerstörung außer Funktion gesetzt – diese Lösung funktioniert also nicht. Es ist zudem ein Ärgernis, dass die Stadtreinigung eingesammelte Einkaufswagen (zum Beispiel bei Meldung über die SRH-App) oft dem Schrottrecycling zuführt, statt sie den Märkten zuzuführen oder sie abholen zu lassen. Das ist eine unnötige Ressourcenverschwendung.
Mit Drs. 22/8971 teilt der Senat mit, mit welchen Supermarkt- und Discountunternehmen, die in Hamburg Filialen betreiben, eine Übereinkunft zur Meldung und Einsammlung von wild abgestellten Einkaufswagen getroffen und welche angeschrieben wurden. Leider haben nur wenige Märkte sich zurückgemeldet. Die Unternehmen wurden per postalischem Brief im August 2020 angefragt. Ein nochmaliges Anschreiben der Unternehmen ist bei der SRH derzeit in Planung. Der Zeitpunkt befindet sich noch in der unternehmensinternen Abstimmung (22-09795).

Hoffentlich machen bald weitere Unternehmen mit. Für die teilnehmenden Unternehmen setzen sich die Kosten aus Art, Menge und Umfang der erbrachten Leistung zusammen.