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Erfolg der CDU: Bewohnern der Baustelle Heukoppel wird endlich eine pauschale Mietminderung eingeräumt.

Bei Mietmängeln ist eine Mietminderung berechtigt. In der Heukoppel 14 in Bramfeld (gegenüber der Polizei) steht ein Hochhaus mit 13 Etagen und 70 Mietparteien. Das Haus, welches im Jahr 1962 errichtet wurde und eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 6,05 €/m² aufweist, sollte energetisch saniert werden. Doch im Zuge der Planungen wurden Sicherheitsmängel an den Balkonen festgestellt. Seit Mai 2019 bis jetzt sind die Balkone der Mieter gesperrt, mit einer Pause von 6 Monaten dazwischen. Mieter klagten über erhebliche Belastungen wie Staub, das Verbot der Nutzung der Balkone, Lärm und Lichtmangel, denn das Baugerüst ist mit einem lichtfressendem Netz umhüllt.  

Die Arbeiten dauern länger als geplant. Dennoch will die SAGA keine pauschalen Mietminderungen anbieten. Jede Mietpartei muss selbst mit der SAGA in Kontakt treten und nötigenfalls mithilfe eines Mietervereins oder Anwalts ihre Rechte selbst durchsetzen.  

Das kann und will sich nicht jeder leisten. Zudem ist nicht jeder dazu in der Lage, Rechtsstreitigkeiten mit der SAGA zu führen. Sprachprobleme, Gesundheitsprobleme oder schlicht die Angst, dass man eine Abmahnung oder die Wohnungskündigung bekommt, wenn Widerstand geleistet wird, führen zu Gerechtigkeitsproblemen.  

Ich habe mich dafür stark gemacht, dass die SAGA sich bei dieser baulichen Maßnahme von sich aus auf die Mieterinnen und Mieter zugeht und pauschale Mietminderungen umsetzt. Denn die Mieter können nichts dafür, dass die Balkone nach 57 Jahren zu bröckeln anfangen.  Dieser Forderung ist die Saga endlich nachgekommen und hat jedem Mieter in der Heukoppel 14 eine pauschale Mietminderung von 250 Euro eingeräumt (22/10816).  Ein toller Erfolg für die CDU und es zeigt: Einsatz lohnt sich.

Ereignisse (22/10603, Vorwort): 

2019: Planung energetische Sanierung der Gebäudehülle 

2019, April: Abplatzungen von Beton im Bereich der Balkonbrüstungen festgestellt, die vorher nicht bekannt waren  

2019, Mai: Sperrung der Balkone, um Risiken für die Mieter abzuwenden 

2019, 24. September: Information der Mieter über die Maßnahmen in einer Mieterversammlung 

2020, 1. Juni: Beginn der Errichtung von Gerüsten zur Reparatur der Balkone 

2020, 28. Juli: Fertig eingerüstet 

2020, 3. August: erst jetzt beginnen die Arbeiten an den Balkonmängeln (Abbrucharbeiten der Balkongeländer und der Estriche auf den Balkonplatten)  

1 Jahr und 3 Monate nach Sperrung der Balkone beginnen erst die Arbeiten, um die Balkonmängel zu reparieren  

2021, Oktober: Fertigstellung der Sanierung der Balkone 

2021, Ende Oktober: Gerüste wurden abgebaut, „Balkone wieder grundsätzlich nutzbar“ 

Mai 2019 bis Ende Oktober 2021: Mieter 2 Jahre und sechs Monate ohne Balkonnutzung (Mai bis November gerechnet) 

2022, Ende März: Einrüstung, erneute Sperrung der Balkone, Temperaturen behindern die Endarbeiten, muss erst dauerhaft wärmer werden, um die Arbeiten fertigzustellen und Balkone zu entsperren 

2023 – Arbeiten dauern an, Endarbeiten bis Ende März 2023 geplant. 

Wenn Ende März das Gerüst abgebaut ist, wären die Mieter erneut ein Jahr lang ohne Balkonnutzung gewesen.  

insgesamt also 3 Jahre und sechs Monate ohne Balkonnutzung 

Wurden die Mieterinnen und Mieter entschädigt? 

Laut Senat:  

(Anfrage 22/1808, 5 vom 23.10.2020), ein Jahr und fünf Monate nach Sperrung der Balkone: „Mietreduzierungen hat es bisher nicht gegeben. Über die Maßnahme wurden die Mieterinnen und Mieter umfassend und frühzeitig informiert. Die SAGA befindet sich fortlaufend im Austausch mit den Mieterinnen und Mietern über die Thematik und hält sich selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung von Mietminderungen, die je nach individueller Betroffenheit zu bewerten sind. Die Anliegen der Mieterinnen und Mieter werden selbstverständlich jeweils im Einzelfall geprüft und berechtigte Minderungsverlangen werden den mietrechtlichen Regeln entsprechend behandelt. 

Anfrage 22/5084, 3 vom 02.07.2021: „Teilweise wurden bereits Mietminderungen zugestanden. Die Anliegen der Mieterinnen und Mieter werden selbstverständlich weiterhin jeweils im Einzelfall geprüft und berechtigte Minderungsverlangen den mietrechtlichen Regeln entsprechend behandelt.“  

Haben sich Bauarbeiten verzögert? 

Ja, deutlich.  

– Die Balkonsanierungen sollen im Dezember 2020, spätestens im Februar 2021 abgeschlossen sein. (22/944, 11) 

à tatsächliche Fertigstellung Ende Oktober 2021, Verspätung von 11 Monaten („Ende“ Oktober als November gerechnet) bzw. 9 Monaten (ab Februar 2021 gerechnet)  

Gab es weitere Probleme? 

Ja, Mieterinnen und Mieter berichteten von einer erheblichen Staubbelastung durch die Bauarbeiten. Man hätte die Hände vor Augen vor lauter Staub nicht mehr gesehen, sogar zu Atembeschwerden soll es gekommen sein. Auch seien regelmäßige Baustopps zu verzeichnen gewesen (Beschwerden wurden mir vorgetragen).  

Wann hat das endlich ein Ende? 

Wetterabhängig plant die SAGA nach aktuellem Stand eine Abrüstung des Gebäudes und die Folienentfernung bis Ende März 2023 (22/10603, 3)