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Kindertagesbetreuung in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne: 400 neue Kita-Plätze geplant bei derzeit 65 Kitas

In den Hamburger Stadtteilen Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne ist die Kinderbetreuung ein wichtiges Thema für viele Familien. Insgesamt stehen in den Stadtteilen Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne stolze 65 Kindertagesstätten zur Verfügung (22/12894).

 

Neue Kita-Einrichtungen in Planung

Um die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu decken, sind drei Kita-Neueröffnungen in diesen Stadtteilen geplant. Diese werden voraussichtlich im laufenden oder nächsten Jahr eröffnet. Mit diesen neuen Einrichtungen können rund 400 weitere Kita-Plätze geschaffen werden, was einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Betreuungssituation darstellt.

 

Unterstützung durch das Bezirksamt

Für Eltern, die eigenständig keinen Kita-Platz finden können, gibt es eine hilfreiche Unterstützung in Form des Nachweisverfahrens. Hierbei hilft das zuständige Bezirksamt dabei, einen geeigneten Betreuungsplatz zu finden. Aktuell vermeldet das Bezirksamt Wandsbek, dass in Bramfeld zwei, in Steilshoop ein, und in Farmsen-Berne kein Nachweisverfahren bearbeitet wird. Dies ist ein Indikator dafür, dass die vorhandenen Kapazitäten den Bedarf bereits gut abdecken.

 

Positive Zukunftsaussichten

Vor diesem Hintergrund geht die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde davon aus, dass sich die Versorgungssituation in den Stadtteilen Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne kontinuierlich weiter bedarfsgerecht entwickeln wird. Die geplanten Neueröffnungen sowie das funktionierende Nachweisverfahren sind wichtige Schritte in Richtung einer verbesserten Kinderbetreuungssituation für die Familien in diesen Stadtteilen.

 

Weitere Informationen:

Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutschein-Systems in Hamburg zum 1. August 2003 werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde die in den Kitas eingerichteten Plätze nicht mehr statistisch erfasst. Die maximale Anzahl der Kinder, die in einer Kita betreut werden kann, hängt von der in der Kita jeweils verfügbaren pädagogisch nutzbaren Fläche gemäß Betriebserlaubnis ab.

Bei der Aufnahme der Kinder haben alle Kita-Träger sicherzustellen, dass die Vorgaben der Hamburger Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zum Mindestraumbedarf je betreutem Kind zuverlässig eingehalten werden. Im Rahmen der Krippenbetreuung ist den Kindern eine pädagogisch nutzbare Fläche von mindestens 3,3 Quadratmeter pro Kind zur Verfügung zu stellen. Der Mindestraumbedarf an pädagogisch nutzbarer Fläche beträgt im Elementarbereich pro Kind bei vier-  bis fünfstündiger Betreuung 2,2 Quadratmeter und ab sechsstündiger Betreuungszeit 3,0 Quadratmeter.