Skip to content Skip to footer

Active City App der Stadt Hamburg: Gute Idee, schlecht umgesetzt – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Active City App der Stadt Hamburg: Gute Idee, schlecht umgesetzt

Screenshot der Active-City-App
Screenshot der Active-City-App

Seit über einem Jahr ist sie auf dem Markt – die Active City App der Stadt Hamburg. Sie soll zu Sport und Bewegung animieren.

 

Probestunden von zahlreichen Vereinen sind damit verknüpft.

 

Doch trotz erheblicher Werbemaßnahmen wird das Angebot nur sehr zögerlich angenommen.

 

Sehbehinderte können die App nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

 

Für die Ambitionen des rot-grünen Senats in Sachen Digitalisierung ist das zu wenig.

 

 

 

 

Laut Senatsantwort auf meine parlamentarische Anfrage 22/1809 sollen bis zu 377 Nutzer die App täglich aufrufen. Gerade einmal 3.532 (iOS) und 11.140 (Android) Downloads hat die App vorzuweisen. Das ist eine sehr kleine Anzahl von Menschen.

 

Die Entwicklungs- und Betriebskosten verschlangen bis dato schließlich 562.692,34 EUR (netto). Einen Download ließ sich der Senat also über 38 EUR netto kosten. Und ein Download heißt noch lange nicht, dass die App genutzt wird. Die maue Bewertungsstatistik in den beiden App-Stores belegt das: gesamt sind es nur 39 Bewertungen.

 

Um Menschen mit Beeinträchtigungen, z. B. sehschwache oder sehbehinderte Menschen nicht auszuschließen, ist der Standard für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1 Stufe AA für öffentliche Webangebote gesetzlich verankert. Für Smartphone-Apps gilt dieser ab dem 23. Juni 2021.

 

Den Standard erfüllen weder die Website activecity.hamburg.de noch die mobile App. Laut Anfrage ist dies auch nicht geplant. Man gibt sich mit dem Google-Lighthouse-Score von 88 zufrieden. Diesen stuft selbst Google nicht im „grünen Bereich“ ein. Auf keinen Fall werden die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA erreicht.

 

Zwei von vielen Punkten, die die Website und damit die App nicht erfüllen:

 

– Schaltflächen (Buttons) sind nicht Screenreader-kompatibel/auswertbar (Benennung der Schaltflächen)

– die Sprache ist nicht im HTML-Header definiert – es kann also im Zweifelsfall keine korrekte Sprachausgabe eines Screenreaders erfolgen

 

Beide Punkte bedeuten, dass sehbeeinträchtigte Menschen dieses öffentliche Angebot nicht nutzen können. Noch immer wird Barrierefreiheit der Stadt Hamburg nicht ernst genommen. Wobei es kein technischer Mehraufwand wäre, die Website und die App barrierefrei zu programmieren, was jedoch gesetzlich gefordert ist. Ich bin der Meinung, dass wir niemanden ausschließen dürfen.

 

Ein Armutszeugnis für den rot-grünen Senat, der mit dieser App viel Geld verbrannt hat. Dass sich der Senat nicht damit befasst hat, diese App in eine übergeordnete App für alle öffentlichen Angebote, z. B. Behördengänge usw. zu integrieren, passt da wie die Faust aufs Auge. So werden wir nicht die Digitalhauptstadt Deutschlands.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0