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AMTSANGEMESSENE ALIMENTATION – Entwurf eines Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beamten nicht amtsangemessen besoldet werden. In Reaktion darauf hat die Stadt Hamburg einen Entwurf für ein Besoldungsstrukturgesetz vorgelegt, um die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen. Der Entwurf beinhaltet unter anderem einen Besoldungsergänzungszuschuss und erhöhte Familienzuschläge.

AMTSANGEMESSENE ALIMENTATION – Entwurf eines Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass die Beamten nicht amtsangemessen besoldet werden. Infolgedessen hat die Stadt Hamburg einen Entwurf für ein Besoldungsstrukturgesetz erarbeitet, um die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen. Dieser Entwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation der Beamten.

Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden die Maßnahmen in drei Stufen geprüft. Die Stufe 1 umfasst fünf Negativparameter, von denen Hamburg drei nicht erfüllt. Dazu zählen der Vergleich der Besoldungs- und Tarifentwicklung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022, der Vergleich mit dem Nominallohnindex sowie der Vergleich mit dem Verbraucherpreisindex. Einzig der Mindestabstand zur Grundsicherung in der Besoldungsgruppe A 6 wird erfüllt, während der Bund-/Länder-Vergleich nicht erfüllt wird.

In der Stufe 2 erfolgt eine Gesamtabwägung aller alimentationsrelevanten Aspekte, darunter Amt, Ausbildung, Beanspruchung, Personalgewinnung, Beihilfe und Versorgung. In der Stufe 3 wird eine mögliche Kollision mit anderen verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, wie dem Verbot der Neuverschuldung, geprüft.

Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, hat Hamburg folgende Anpassungen vorgenommen:

Der wesentliche Inhalt des Entwurfs beinhaltet die Neubestimmung der verfassungsrechtlichen Bezugsgröße, die auf einer “Doppelverdienerfamilie” mit zwei Kindern basiert. Um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören die Schaffung eines Besoldungsergänzungszuschusses für Beamte, deren Ehepartner kein ausreichendes Einkommen hat, sowie eine Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für Familien mit drei oder mehr Kindern. Zusätzlich werden die Familienzuschläge für Familien mit bis zu zwei Kindern erhöht. Das geplante Besoldungsstrukturgesetz zielt darauf ab, den Mindestabstand zur Grundsicherung gemäß der 115%-Regel des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Dabei wird das Familieneinkommen bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs berücksichtigt und gegebenenfalls ein Ausgleichsbetrag verringert.

Einführung des “Besoldungsergänzungszuschusses” – Eine Unterstützung für Familien mit nicht auskömmlichem Einkommen

Um sicherzustellen, dass der Mindestabstand zur Grundsicherung auch für Beamtenfamilien gewahrt bleibt, plant der Gesetzgeber die Einführung eines “Besoldungsergänzungszuschusses”. Dieser Zuschuss zur Besoldung wird an Familien gezahlt, bei denen der Ehepartner entweder kein oder nur ein unzureichendes Einkommen hat. Mit dieser Maßnahme sollen Familien unterstützt werden, die sonst unter die Grundsicherungsniveau fallen würden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Besoldungsgruppe, Stufe und Anzahl der Kinder und wird ohne Spitzausrechnung in voller Höhe gewährt.

Die Stadt Hamburg plant die Einführung eines “Besoldungsergänzungszuschusses” als Teil ihres Besoldungsstrukturgesetzes. Dieser Zuschuss soll Familien unterstützen, bei denen das Familieneinkommen nicht auskömmlich ist und der Mindestabstand zur Grundsicherung gefährdet ist. Derzeit haben etwa 1.650 Fälle potenziell Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss.

Der “Besoldungsergänzungszuschuss” wird als zusätzlicher Zuschuss zur Besoldung gezahlt. Die Bemessungsgrenze für den Zuschuss entspricht dem Jahresbruttoerwerbseinkommen der Familie, bis zu dem der Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht gewahrt ist. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Besoldungsgruppe, der Stufe und der Anzahl der Kinder ab. Es wird keine Spitzausrechnung angewendet, sodass der Zuschuss jeweils in voller Höhe gezahlt wird.

Bei der Berechnung des Familieneinkommens werden bei Beamten die Vollzeitbezüge und bei Arbeitnehmern das tatsächlich erzielte Einkommen als maßgeblich betrachtet. Dadurch soll eine gerechte Berechnung des Zuschusses gewährleistet werden.

Die Einführung des Besoldungsergänzungszuschusses ist ein Schritt, um sicherzustellen, dass der gebotene Mindestabstand zur Grundsicherung auch für Beamtenfamilien erhalten bleibt. Insbesondere wenn der Ehepartner kein oder nur ein unzureichendes Einkommen hat, sollen diese Familien durch den Zuschuss entlastet werden. Dies trägt dazu bei, dass Beamte und ihre Familien ein auskömmliches Einkommen haben und nicht unter das Grundsicherungsniveau fallen.

Erhöhung des Familienzuschlags für Familien mit 3. Kind und mehr – Gerechte Unterstützung für Beamtinnen und Beamte

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Beamtinnen und Beamte nicht gezwungen werden dürfen, mit demselben Einkommen den Unterhalt ihres dritten und weiterer Kinder zu bestreiten, wie es einer vierköpfigen Familie zusteht. Um den Mehrbedarf dieser Familien gerecht auszugleichen, plant der Gesetzgeber die Erhöhung des Familienzuschlags für 3. Kinder und mehr. Dieser Zuschlag soll den Bedarf der Kinder in voller Höhe abdecken und unabhängig vom Einkommen des Ehepartners gewährt werden. Die geplanten Beträge für 2022 und 2023 belaufen sich auf monatlich 690 Euro bzw. 800 Euro pro Kind.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Beamtinnen und Beamten nicht zugemutet werden kann, den Unterhalt ihres dritten und weiterer Kinder mit demselben Einkommen zu bestreiten, das einer vierköpfigen Familie zusteht. Das Gericht betonte, dass Beamte “annähernd das gleiche” leisten können sollten, unabhängig von der Größe ihrer Familie. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, plant der Gesetzgeber die Erhöhung des Familienzuschlags für Familien mit dem dritten Kind und mehr.

Der Familienzuschlag für 3. Kinder und weitere wird so angepasst, dass der Mehrbedarf dieser Kinder in voller Höhe ausgeglichen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Zuschlag 15% über dem Grundsicherungsniveau liegen wird. Dabei bleibt das Einkommen des Ehepartners bei der Bemessung des Familienzuschlags außer Betracht. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Beamtinnen und Beamte mit größeren Familien nicht benachteiligt werden und ihren Kindern eine angemessene finanzielle Unterstützung zuteilwird.

Die geplanten Beträge für den Familienzuschlag belaufen sich auf monatlich 690 Euro für das Jahr 2022 und 800 Euro für das Jahr 2023. Diese Erhöhung soll sicherstellen, dass der Mehrbedarf des dritten Kindes und weiterer Kinder vollständig gedeckt wird. Damit erhalten Beamte mit größeren Familien eine gerechte Unterstützung, die ihren finanziellen Bedürfnissen gerecht wird.

Erhöhung des Familienzuschlags für das 1. und 2. Kind – Familien werden gestärkt und entlastet

Um Familien weiter zu entlasten und zu stärken, plant der Gesetzgeber eine Erhöhung des Familienzuschlags für das 1. und 2. Kind bei Beamtenfamilien. Obwohl die aktuelle Besoldung bereits auf Familien ausgerichtet ist, soll diese Maßnahme eine zusätzliche Unterstützung für alle Beamtenfamilien mit Kindern bieten. Der geplante monatliche Betrag für den kinderbezogenen Familienzuschlag beträgt 170,00 Euro, im Vergleich zu bisherigen 121,41 Euro.

Die Unterstützung und Stärkung von Familien hat eine hohe Priorität in der familienpolitischen Agenda. Obwohl die aktuelle Besoldung für Beamte bereits auf Familien ausgerichtet ist und eine angemessene Alimentation sicherstellt, plant der Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung aller Beamtenfamilien mit Kindern durch eine Erhöhung des Familienzuschlags. Diese Maßnahme soll nicht nur den “Mindeststandard” erfüllen, sondern auch aus familienpolitischen Gründen zu einer langfristigen Entlastung beitragen.

Die geplante Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für das 1. und 2. Kind wird eine spürbare finanzielle Unterstützung für Beamtenfamilien bedeuten. Anstatt des bisherigen Betrags von 121,41 Euro pro Monat wird der Zuschlag zukünftig 170,00 Euro betragen. Damit wird eine zusätzliche Entlastung gewährt, um Familien mit Kindern finanziell zu unterstützen und ihnen mehr Spielraum für die Bewältigung der Ausgaben im Familienalltag zu geben.

Mehrkosten im Jahr 2022 und 2023: Eine Zusammenfassung

Die finanziellen Ausgaben für das Jahr 2022 und 2023 werden voraussichtlich erheblich steigen, insbesondere im Zusammenhang mit Besoldungsergänzungszuschüssen und erhöhten Familienzuschlägen. In einer ersten Schätzung wurden die Kosten für diese Leistungen zusammengefasst, wobei es sich um vorläufige Zahlen handelt, die noch weiteren Überprüfungen unterzogen werden müssen.

Im Jahr 2022 werden die erwarteten Mehrkosten wie folgt aufgeschlüsselt:

  1. Besoldungsergänzungszuschuss: Etwa 4 Millionen Euro werden als “worst case”-Betrachtung geschätzt. Der Besoldungsergänzungszuschuss dient dazu, die Einkommenssituation bestimmter Personengruppen zu verbessern.
  2. Erhöhung des Familienzuschlags für 1. und 2. Kinder: Es wird mit einer Kostensteigerung von etwa 15 Millionen Euro gerechnet, wobei dieser Betrag die Differenz zum bisherigen Familienzuschlag darstellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien mit 1. und 2. Kindern finanziell zu unterstützen.
  3. Erhöhung des Familienzuschlags für 3. Kinder: Ursprünglich waren hier Kosten von etwa 16 Millionen Euro geplant, jedoch wird nun mit einer Differenz zum bisherigen Familienzuschlag von etwa 7 Millionen Euro gerechnet.
  4. Erhöhung des Familienzuschlags für 4. Kinder und mehr: Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf etwa 2 Millionen Euro, was den Unterschied zum bisherigen Familienzuschlag darstellt.

Zusammengenommen ergibt sich eine Gesamtsumme von voraussichtlich ca. 28 Millionen Euro jährlich für das Jahr 2022.

Für das Jahr 2023 werden die geschätzten Mehrkosten wie folgt aussehen:

  1. Besoldungsergänzungszuschuss: Die “worst case”-Betrachtung geht von etwa 6 Millionen Euro aus, was im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung bedeutet.
  2. Erhöhung des Familienzuschlags für 1. und 2. Kinder: Die Kostensteigerung bleibt bei etwa 15 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr konstant.
  3. Erhöhung des Familienzuschlags für 3. Kinder: Hier wird mit einer Differenz zum bisherigen Familienzuschlag von etwa 10 Millionen Euro gerechnet, was eine Reduzierung im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung von 20 Millionen Euro bedeutet.
  4. Erhöhung des Familienzuschlags für 4. Kinder und mehr: Die geschätzten Mehrkosten bleiben mit etwa 2 Millionen Euro gleich.

Die Gesamtsumme für das Jahr 2023 wird voraussichtlich bei ca. 33 Millionen Euro jährlich liegen. Diese erhöhte Gesamtsumme im Vergleich zum Jahr 2022 basiert unter anderem auf der Erhöhung der Grundsicherungsleistungen durch die Einführung des “Bürgergeldes”.