Menschen, die vor häuslicher Gewalt fliehen, stehen häufig vor erheblichen Hürden, wenn sie aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter oder der Täterin ausscheiden wollen. Verweigert der ehemalige Partner oder die ehemalige Partnerin die Zustimmung, bleibt den Betroffenen oft nur der Weg vor ein Zivilgericht – ein Verfahren, das nicht nur zeitaufwendig, sondern für die Opfer meist auch emotional belastend ist. Eine Initiative des Hamburger Senats, die über den Bundesrat eingebracht werden soll, zielt nun darauf ab, diese Situation spürbar zu verbessern.
Mit dem Vorstoß setzt der Senat einen Antrag der rot-grünen Regierungskoalition aus der Hamburgischen Bürgerschaft um. Bereits im Juni hatte Hamburg zu diesem Thema einen zustimmenden Beschluss auf der Justizministerkonferenz erreicht. Ziel ist es, Betroffenen häuslicher Gewalt einen schnellen und unkomplizierten Ausstieg aus einem gemeinsam geschlossenen Mietverhältnis zu ermöglichen.
Zwar kann nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes die gemeinsam bewohnte Wohnung einem Opfer allein zur Nutzung zugewiesen werden. Viele Betroffene wollen jedoch – insbesondere nach einer Flucht in ein Frauenhaus – nicht in die frühere Umgebung zurückkehren. In solchen Fällen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Zustimmung des Mitmieters oder der Mitmieterin zur Kündigung. Wird diese verweigert, muss der Anspruch allerdings vor Gericht durchgesetzt werden.
Die gemeinsame Kündigung eines Mietvertrags durch alle Vertragsparteien ist bislang verpflichtend. Verweigert der Ex-Partner oder die Ex-Partner:in die Unterschrift, hat das für Betroffene mehrere Folgen: Sie bleiben bis zur wirksamen Kündigung und Räumung finanziell haftbar, häufig ohne die Mittel, parallel eine neue Wohnung zu finanzieren. Zudem kann die Verzögerung den notwendigen räumlichen und emotionalen Neuanfang erschweren – und Tätern die Möglichkeit geben, Kontrolle über das Leben der Opfer auszuüben.
Der Hamburger Vorschlag, der auf der Justizministerkonferenz breite Unterstützung fand, soll explizit nicht in die Rechte von Vermietern und Vermieterinnen eingreifen. Stattdessen soll die Durchsetzung eines bestehenden Kündigungsrechts erleichtert werden. Konkret sieht die Initiative eine Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes vor, die den Ausstieg aus dem Mietvertrag für Gewaltopfer rechtlich vereinfacht.
Mit einer Befassung des Bundesrats wird voraussichtlich im Januar gerechnet.

