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Der Senat nimmt den Klimaschutz nicht ernst: Nur 3,6 % Dachbegrünung, nur 2,7 % Photovoltaik, nur 0,4 % Brauchwasseranlagen, nur 2,6% Sanierungsplan bei 1.142 städtischen Gebäuden

Obwohl viel angekündigt wird, darf gefragt werden, wie ernst Rot-Grün die Anpassungen an den Klimawandel nimmt. Angeblich sei man Spitzenreiter beim Klimaschutz und plane die Klimaziele sogar zu verschärfen. Doch der Senat besteht den Faktencheck nicht: Bis jetzt hat der Senat immer noch kein CO2-Monitoring erstellen (22-6634, 3). Alle Aussagen sind somit nicht valide. Seit 2015 arbeitet Rot-Grün mit großen Worten am Klimawandel. Brauchwasserspeicherung, Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung städtischer Gebäude stecken jedoch, nett ausgedrückt, noch in den Kinderschuhen. Der Senat hätte längst mehr erreichen können und müssen. Wer den Klimaschutz ernst nimmt, muss als Vorbild seine eigenen Hausaufgaben machen.

 

Dachbegrünung

So haben wir in Hamburg auf 42 von 1.142 städtischen Immobilien eine Dachbegrünung (22-6634). Seit Sommer 2021 sind keine weiteren PV-Anlagen hinzugekommen. Von den 52 Neubauten und Sanierungen sind bei 22 Objekten Dachbegrünungen geplant. Bei Sanierungs- und Neubauprojekten hat der Senat bei älteren SKA angeben, dass teils Verhinderungsgründe wie „Notwendige Pflegewege“, „Sanierung Bestandsbau“, „Aufgrund geringer Dachhöhe/Vandalismus ist kein Gründach geplant“, „Pauschalangebot des Bauträgers“ und „wirtschaftliche Gründe“ vorliegen – das sind nicht selten Ausreden. Auf meine neue SKA ist man auf die einzelne Begründung nicht eingegangen, sondern gibt pauschal an: Die Dachflächen sind aus statisch-konstruktiven oder denkmalpflegerischen Gründen nicht geeignet. Dies kann man immer schnell behaupten. Hier werde ich nochmal nachfragen.

Der Senat darf nicht nur von Dachbegrünung reden, sondern muss endlich liefern. Wir brauchen viel mehr Grün in Hamburg, auch auf den Dächern.

 

Brauchwassernutzungsanlagen und Zisternen

Behörden und öffentliche Unternehmen nutzen Frischwasser für die Toilettenspülung. In diesem Bereich ist ein erhebliches Einsparungspotenzial vorhanden. Dies kann nur gehoben werden, wenn der aktuelle Verbrauch transparent dargestellt wird. Zudem sollten mehr Brauchwasseranlagen gebaut werden, damit Regenwasser Frischwasser ersetzen kann.

Nur 24 städtische Liegenschaften weisen Zisternen mit einem Speichervolumen von etwa 8.323 m³ auf und lediglich fünf städtische Liegenschaften weisen Brauchwassernutzungsanlagen auf (22/6634). Hier liegt ein großes Potenzial verborgen, künftig in Zisternen gespeichertes Regenwasser für Toilettenspülungen bei den Behörden zu nutzen. Auch in den Behörden muss der Frischwasserverbrauch zurückgehen! Die Bürgerinnen und Bürger sind schließlich auch stetig zum Wassersparen aufgerufen und müssen erhöhte Wasserpreise in Kauf nehmen. Der Trinkwasserverbrauch der verschiedenen Behörden und öffentlichen Unternehmen wird statistisch nicht erfasst (22/3486). Eine entsprechende Erfassung und Statistikführung sind jedoch der erste Schritt, um den Verbrauch zu optimieren und damit zu senken. Ein Konzept zur Erfassung der Trinkwasserverbräuche bei Behörden und öffentlichen Unternehmen soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 vorliegen. Der Druck der CDU hat offensichtlich gewirkt.

 

Photovoltaikanlagen

Bei öffentlichen Gebäuden wird grundsätzlich, auch über die Anforderungen nach §§ 16, 17 HmbKliSchG hinaus, die Nutzung der Dachflächen für eine Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien verpflichtend geprüft (22/5665). Jedoch sind von den 1.142 Gebäuden der Stadt Hamburg lediglich 31 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet (22/6634).  Das sind 2,7 Prozent des Gesamtbestandes. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte im Dezember 2021 hingegen bereits vier Prozent der eigenen Immobilien mit PV-Anlagen ausgestattet (Quelle: Spiegel Magazin vom 11.12.2021, Seite 24). Seit Mitte 2021 ist keine weitere Anlage hinzugekommen. Dabei müssen wir beachten, dass für Häuslebauer in Hamburg ab 2023 eine Solardachpflicht gilt und bei Dachsanierungen (Erneuerung der Dachhaut) ab 2025. Mit Photovoltaikanlagen kann die Stadt sogar Geld verdienen. Die Stadt Hamminkeln konnte durch die Verpachtung der Flächen für PV-Anlagen jährlich einen Ertrag durch Pachteinnahmen in Höhe 1.200 Euro generieren und die Stromkosten um über 5.000 Euro reduzieren. Die CDU-Fraktion hat bereits die Installierung von PV-Anlagen auf allen städtischen Gebäuden gefordert (22/3875). Dies muss der Senat zeitnah umsetzen.

Derzeit befinden sich rund 20 Gebäude des Sprinkenhof Portfolios für potentielle PV-Anlagen in der tiefergehenden Untersuchung/ Planung. Die konkreten Umsetzungszeitpunkte können derzeit noch nicht benannt werden. Bei der HEOS werden derzeit neun Standorte untersucht, die Umsetzung ist für 2022 bis 2023 vorgesehen. Von den 52 Neubau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten 18 Objekte eine Photovoltaikanlage. Von den 52 Neubau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten 34 Objekte keine Photovoltaikanlage. Die Dachflächen sind aus statisch-konstruktiven oder denkmalpflegerischen Gründen nicht geeignet.

Für alle rund 700 Objekte im Sprinkenhof Portfolio befindlichen Immobilien wurde die Dachfläche ermittelt. In Summe wurde eine Fläche von rund 600.000 m² festgestellt (22-6634, 27). Für die restlichen 442 Immobilien wurde offensichtlich noch keine Prüfung durchgeführt.

Für rund 700 Objekte im Sprinkenhof Portfolio wurde eine grobe Potentialanalyse durchgeführt, die die grundsätzliche Eignung eines Daches für die Nutzung betrachtet. Darüber hinaus gehende Untersuchungen sind vollumfänglich noch nicht abgeschlossen. Bei rund 20 Objekten sind weitergehende Überprüfungen hinsichtlich Denkmalschutz, Last, Wirtschaftlichkeit etc. durchgeführt worden. Bei dem von HEOS betriebenen Portfolio wurden sieben Standorte identifiziert, die für Photovoltaik – zum Teil in Kombination mit Dachbegrünung – geeignet sind (22-6634, 28).

Fazit: Bei 1.090 der städtischen Immobilien (20 vorgenommen und bei 31 wurde eine PV-Anlage installiert) wurde bisher noch keine weitergehenden Überprüfungen hinsichtlich Denkmalschutz, Last, Wirtschaftlichkeit etc. der Dachflächen unternommen. Dies ist für eine Ertüchtigung erforderlich. So können die Dachflächen nicht zeitnah für die PV-Anlagen genutzt werden (22/6634, 28).

 

Energetische Sanierung der stadteigenen Immobilien

Um die Stadt Hamburg bis 2050 beziehungsweise 2045 oder – wie von den Grünen gewünscht – bis 2035 weitgehend klimaneutral zu gestalten, müssen wir mit Energie effizienter umgehen. Neben den privaten Haushalten müssen auch die Stadt und die öffentlichen Unternehmen mit ihrem riesigen Pool an eigenen Gebäuden Einsparungen leisten. Nur so können umweltfreundliches Wohnen und Arbeiten in sparsamen Gebäuden vorangetrieben werden und die Klimaziele erreicht werden.

Für die 1.142 Gebäude besteht für 30 ein Sanierungsplan. Davon wurden 18 Gebäude bereits saniert (22-6634, 8). Auch sei die Nennung einer Gesamtzahl des CO2-Ausstoßes der im Betrieb befindlichen Heizungsanlagen derzeit nicht möglich, da die Wärme- und Stromverbräuche der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer nicht gesammelt, erfasst und dokumentiert werden. Mit Einführung des EnMS ist derzeit vorgesehen, diese Erfassung ab 2023 möglich zu machen. Auch kann für die Sanierungsfahrpläne immer noch kein Sanierungsdatum benannte werden (22-6634, 12).

Zur Erreichung der Hamburger Klimaschutzziele müssen für alle Immobilien Konzepte und Sanierungsfahrpläne erstellt werden, die neben den baukonstruktiven und normativen Sanierungsbedarfen auch die energetischen klimaschutztechnischen Aspekte betrachten. Ein Meilensteinkonzept wurde hierzu nicht erstellt (22-06833, 1)

Fazit

Für lediglich 2,6 Prozent der stadteigenen Immobilien besteht ein Sanierungsplan. In diesem Tempo können die Klimaziele nicht gehalten werden.