Skip to content Skip to footer

Hamburg spart seine Straßeneinläufe kaputt – und der Senat beschreibt selbst, wie gefährlich das ist

Straßeneinläufe – in Hamburg oft unscheinbare Gitter am Straßenrand – sind ein zentraler Bestandteil unseres städtischen Entwässerungssystems. Sie schützen Straßen, Radwege und Gebäude vor Wasserschäden und verhindern, dass Reifenabrieb, Ölreste oder andere Schadstoffe ungefiltert in unsere Gewässer gelangen. Kurz: Sie sind elementar für Verkehrssicherheit, Stadtentwässerung und Umweltschutz.

Umso unverständlicher ist es, wie die rot-grüne Umweltbehörde seit Jahren mit diesem hochrelevanten Thema umgeht. Die Zahlen sprechen für sich: Von 3,9 Millionen Euro (2022) auf nur noch 1,5 Millionen Euro (2025) – eine Kürzung um über 60 Prozent.

Was solche Kürzungen konkret bedeuten – ein Blick nach Steilshoop

Wer in Steilshoop am Appelhoffweiher unterwegs ist, kennt das Problem: Das Rückhaltebecken kippt regelmäßig um. Ungereinigtes Straßenwasser fließt ungehindert hinein – inklusive Mikroplastik, Reifenabrieb, Ölresten und weiteren Schadstoffen. Immer wieder kommt es zu massivem Fischsterben, weil die Wasserqualität einbricht.

Dieses Beispiel zeigt eindrücklich: Wenn Straßeneinläufe nicht mehr regelmäßig gereinigt werden, gelangen Schadstoffe direkt in unsere Gewässer – mit gravierenden Folgen für Tiere, Natur und Anwohner.

Weniger Geld – weniger Leistung

Die sinkenden Haushaltsmittel spiegeln sich direkt in der sinkenden Pflegeleistung:

Gereinigte Straßeneinläufe:

48.585 (2022) → 40.589 (2023) → 37.041 (2024) → 25.247 (Stand August 2025)

Reparaturen:

20 (2022) → 30 (2023) → 4 (2024) → 4 (2025)

Erneuerungen:

293 (2022) → 229 (2023) → 129 (2024) → 119 (2025)

Sanierte Trummenleitungen:

1.113 m (2022) → 763 m (2023) → 347 m (2024) → 203 m (2025)

Die Entwicklung ist eindeutig: Hamburgs Entwässerungsinfrastruktur wird nicht gepflegt – sie wird systematisch heruntergefahren.

Und der Senat? Sieht kein Problem

Auf die Frage, ob die Mittel ausreichen, antwortet der Senat lapidar: „Ja.“ Angesichts der eigenen Zahlen wirkt das fast zynisch. Wie sollen drastisch sinkende Mittel plötzlich ausreichen, wenn gleichzeitig die Leistungen einbrechen und Gewässer bereits kollabieren?

Die Folgen – vom Senat selbst eingeräumt

Bemerkenswert ist: Die Umweltbehörde beschreibt in ihren eigenen Unterlagen sehr detailliert, welche Risiken verstopfte oder ungepflegte Straßeneinläufe verursachen. Hier die Folgen, wörtlich aus der Senatsdarstellung übernommen:

  • Überflutungen der Straßen

Wasser staut sich auf der Fahrbahn und gefährdet den Straßenverkehr. Fahrzeuge können beschädigt werden, Aquaplaning kann auftreten.

  • Wasserschäden an Gebäuden

Bei Starkregen kann Wasser in Keller und Erdgeschosse eindringen, wenn Straßeneinläufe blockiert sind. Es entstehen hohe Schäden an Bausubstanz und Inventar.

  • Rückstau im Kanalsystem

Wenn das Wasser oberirdisch nicht abfließen kann, kommt es zu Rückstaus in privaten Abwasserleitungen.

  • Materialschäden und Infrastrukturprobleme

Feuchtigkeit verursacht Materialermüdung und teure Folgeschäden an Entwässerungssystemen. Absackungen und Rahmenbrüche können entstehen.

  • Umweltverschmutzung

Überflutungen spülen Öl, Chemikalien, Mikroplastik und Müll ungehindert in Kanalisation und Gewässer – mit massiven Umweltfolgen.

  • Gesundheitsrisiken

Stehendes, verschmutztes Wasser kann Keime bilden und nach dem Ablaufen Modergerüche verursachen.

All diese Folgen beschreibt der Senat selbst – und kürzt gleichzeitig die Mittel, um genau diese Gefahren zu verhindern.

Wer Fische sterben sieht und gleichzeitig weiter kürzt, betreibt keine Umweltpolitik – sondern Schadensverwaltung

Hamburg spart an einer absolut zentralen Stelle – mitten im Klimawandel, wo Starkregen, Überflutungen und Gewässerbelastungen zunehmen. Der Appelhoffweiher zeigt längst, was passiert, wenn man die Straßeneinläufe vernachlässigt. Trotzdem wird weiter gekürzt.

Ein Kurswechsel ist überfällig – für unsere Gewässer, unsere Natur, unsere Infrastruktur und die Sicherheit aller Hamburgerinnen und Hamburger.

Quelle: Drucksache 23/1875