Wie viele Einbürgerungsanträge sind aktuell im Bezirk Wandsbek anhängig? Und wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags? Zwei einfache Fragen – doch die Antworten des rot-grünen Senats fallen enttäuschend aus.
Auf eine parlamentarische Anfrage hin verweist der Senat lediglich darauf, dass die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ausschließlich durch die Behörde für Inneres und Sport erfolgt. Eine Statistik zur konkreten Anzahl offener Verfahren im Bezirk Wandsbek liege nicht vor. Für eine entsprechende Auswertung müssten nach eigenen Angaben etwa 10.000 Akten händisch geprüft werden – das sei „in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich“.
Diese Antwort ist mehr als unbefriedigend. Während Antragstellerinnen und Antragsteller monatelang – teils über ein Jahr – auf Rückmeldung warten, ist es der zuständigen Behörde offenbar nicht möglich, auch nur eine grobe Auskunft über Umfang und Dauer der Verfahren zu geben. Damit entzieht sich der Senat jeder Transparenzpflicht und lässt Bürgerinnen und Bürger wie auch die Bezirks- und Landespolitik im Unklaren.
Wer Integration ernst meint, muss auch für verlässliche Verfahren sorgen. Wer über Staatsangehörigkeit spricht, muss auch sagen können, wie lange der Weg dorthin dauert. Doch statt Antworten gibt es nur Verweise auf Aktenberge. Das ist angesichts der Bedeutung von Einbürgerungen für gesellschaftliche Teilhabe und rechtliche Gleichstellung schlicht unzumutbar.
Die CDU fordert eine transparente und digitale Statistikführung über offene Einbürgerungsverfahren – differenziert nach Bezirken und Bearbeitungszeiten. Nur so können Engpässe identifiziert und die Verwaltung effizient gesteuert werden. Die Bürger haben ein Recht zu wissen, wie lange ihr Antrag auf ein Leben in voller rechtlicher Gleichstellung auf sich warten lässt.
Drucksache 23/876

