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Supermärkte sollen Elektroaltgeräte zurücknehmen – Recycling soll erhöht werden – Es wurde Zeit – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Supermärkte sollen Elektroaltgeräte zurücknehmen – Recycling soll erhöht werden – Es wurde Zeit

Das Bundesumweltministerium informiert:

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett am 06.01.2021 beschlossen hat. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.

 

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings kam nicht jedes Altgerät im Recycling an, weil viele Geräte im Restmüll enden, langlebige Geräte noch im Gebrauch sind oder vor allem kleine Geräte vergessen in Schubladen lagern. Damit mehr Altgeräte in die richtigen Hände zur Sammlung, Behandlung und schließlich ins Recycling gelangen, erweitert die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Künftig sollen Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder der Kette gekauft wurden. Alles was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.

 

Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.

 

Ein wichtiges und sinnvolles Gesetz, um die Recyclingquote zu erhöhen.

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