Skip to content Skip to footer

Bramfeld/Farmsen-Berne: Grundstück im Erbbaurecht der Stadt Hamburg: Kauf nicht mehr möglich – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Bramfeld/Farmsen-Berne: Grundstück im Erbbaurecht der Stadt Hamburg: Kauf nicht mehr möglich

Die Stadt Hamburg will verstärkt auf die Nutzung ihres Grunds und Bodens Einfluss nehmen.

 

Liegenschaften im Besitz der Stadt werden nur im Ausnahmefall verkauft. Mit dem Erbbaurecht ist die Nutzung für Wohnraum und Gewerbe besser steuerbar. Schließlich strebt der Senat eine sozial gerechte und ökologische Bodenpolitik an.

Für einige Bramfelder Hausbesitzer, insbesondere in Bramfeld-Nord, bedeutet das aber Sorgen um die Zukunft.

 

Meine Kollegin Dr. Anke Frieling und ich stellten dem Senat dazu konkrete Fragen (Drs. 22/2408). Im Bürgerschaftswahlkreis 12 (Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne) gibt es seitens einiger Hausbesitzer Erklärungsbedarf.

 

Einige langjährige Erbbaurechtsnehmer würden das Grundstück, auf dem ihr Haus steht, der Stadt gerne abkaufen. Dies war vor Oktober 2019 grundsätzlich auch noch möglich. Damals war die Grundlage die sogenannte „Dauerlösung“ nach Drucksache 17/3050.

 

So wurden im Wahlkreis 12 im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis heute 29 Grundstücke an die Erbbauberechtigten verkauft; davon:

 

– je ein Grundstück in den Straßen: Am Stühm-Süd, Aprikosenweg, Ebeersweg, Falkenhorst, Fohlenweide, Gutswisch, Reiterstieg, Schilfmoor und Schloßkoppel,

 

– je zwei Grundstücke in den Straßen: Barmwisch/Moorgrund, Carsten-Reimers-Ring, Ponyweg und Schimmelweg,

 

– je drei Grundstücke in den Straßen: Rappenstieg, Sulkyweg, Traberweg und Moorgrund

 

Nun sollen KEINE weitere erbbaurechtlich verpachtete Grundstücke im Bürgerschaftswahlkreis 12 mehr verkauft werden. Grundlage dafür ist die Drucksache 21/18514, die eine Neuausrichtung der Bodenpolitik in Gang setzte.

 

In der Siedlergemeinschaft Carlshöhe in Bramfeld gab es seit 2018 acht Grundstückskaufanfragen an die Stadt, wovon bis jetzt sieben abgewiesen wurden. Eine Beantwortung an den Interessenten ist noch offen. Hier hat die Stadt „strategische und stadtentwicklungspolitische Interessen, da aufgrund des großflächigen Zusammenhanges städtischer Grundstücke in diesem Gebiet langfristig ein Entwicklungspotenzial für die FHH gesehen wird“.

 

Zugleich gibt es in der Siedlergemeinschaft Beschwerden über die Firma „Gladigau GmbH“, die im Auftrag der Stadt eine teilweise 60-fache Anhebung des Erbbauzinses fordert, wenn an die kleinen Siedlungshäuser (Originalgröße ca. 60 m²) Wohnraum angebaut wird (= neuer Zins nur für den Anbau oder die Aufstockung).

 

Vor dem Jahr 2012 seien solche Erbbauzinserhöhungen nicht erhoben worden. Laut Aussage des Senats ist die Firma Gladigau ein rechtmäßig vom LIG ausgeschriebenes und engagiertes Unternehmen. Die Erbbauzinserhöhung bei baulicher Erweiterung sei vertragskonform, wenngleich der Senat zugibt, dass einige Erbbaunehmer inhaltliche Fragen zu ihren Verträgen anmeldeten.

 

Bei einer laufenden Zahlung betrüge „der Erbbauzins aktuell 1,5 % p. a. vom Bodenwert. Alle drei Jahre kann der Erbbauzins gemäß Verbraucherpreisindex-Anpassung erhöht werden. Dies gilt auch bei Neubestellung eines Erbbaurechts. Bei Neubestellung von Erbbaurechten zu Wohnzwecken wird die Laufzeit vertraglich in der Regel auf 75 Jahre festgeschrieben. Darüber hinaus gibt es gem. Drs. 21/18514 „Sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg“ bei einer Laufzeitverlängerung besondere Konditionen für sog. Alterbbauberechtigte.

 

Anstelle eines laufenden Erbbauzinses kommt auch die Zahlung eines Einmalentgelts in Betracht. Dieses beträgt bei Neubestellung eines Erbbaurechts für Wohnzwecke, bei einer Laufzeit von 75 Jahren, 75 % vom Bodenwert. Bei Laufzeitverlängerungen wird dieses Entgelt entsprechend auf den jeweiligen Verlängerungszeitraum bezogen.“

 

Einige Erbbaunehmer haben auch damit ein Problem, einen Anbau oder eine Sanierung zu finanzieren. Bei Restlaufzeiten des Grundstücks von weniger als 30 Jahren sehen Banken oftmals eine zu schwache Grundlage für einen Kredit. Laut Senat ist es jedoch möglich, unbebaute Grundstücke anteilig zurückzugeben. Dass dann die bebauten Grundstücksanteile, selbst wenn sie nach hohen ökologischen Standards saniert werden, verkauft werden, verneint der Senat allerdings.

Kommentar schreiben

Kommentare: 3
  • #1

    K. Brammer (Sonntag, 21 Februar 2021 17:35)

    … damit der Unterschied in den Gesellschaftsschichten weiter manifestiert wird. Man sollte sich anschließend nicht wundern, wenn eine gewissen Gleichgültigkeit zum Eigentum (nichts wird verantwortungsvoller behandelt wie persönlicher Besitz!) aber auch der Neidfaktor gefördert wird. Hinzu kommt, das im EU-Ländervergleich Deutschland den vorletzten (!!!!!!) Platz belegt. Keine weiteren Fragen….

  • #2

    Michael H. (Montag, 22 Februar 2021 00:09)

    Man beachte die diesbezügliche Aushebelung von Bürgerbegehren durch die Grünen…! Auch wenn’ s langsam langweilig wird:

    +++KEINE KOALITIONEN MIT DEN GRÜNEN+++KEIN PLANWIRTSCHAFTLICHER WOHNUNGSBAU+++NIE WIEDER SOZIALISMUS +++

    Im Übrigen ist seit Bismarck im Schnitt alle 30 Jahre ein deutscher Staat gescheitert. 30 Jahre Deutsche Einheit = Passt also mal wieder + die “Genossen” haben nichts, aber auch gar nichts dazugelernt!

  • #3

    J.Lemburg (Sonntag, 07 März 2021 19:14)

    Die Verdichtung der Bebauung muß endlich aufhören! Hamburg verliert sein Gesicht.
    Die SPD ist auch für die Erbbaurechtbesitzer nicht mehr wählbar.Das übernehmen von Grüner Politik wird sich bei der nächsten Wahl rächen.