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Erneut zeigt sich: Der Senat kann nicht mit Geld umgehen! Jedes Jahr allein 62 Mio. Euro für die Gebäudereinigung  – Einsparungen möglich!

Mit einem jährlichen Etat von satten 62 Millionen Euro allein für die Gebäudereinigung bei der Stadt Hamburg stellt sich zweifelsohne die Frage nach Effizienz und einer sinnvollen Ausgabenpolitik. Um die Kosten zu reduzieren und Ressourcen effektiver zu nutzen, ist es unerlässlich, dass die Reinigungsverträge endlich regelmäßig ausgeschrieben werden. Zudem sollte die Implementierung von Desk-Sharing endlich konsequent umgesetzt werden, um Flächen einzusparen, wodurch Miet- und Reinigungskosten für Büroflächen deutlich gesenkt werden könnten. Darüber hinaus ist es angebracht, den Einsatz von automatisierten Reinigungsgeräten zu prüfen, um die Effizienz der Reinigungsprozesse zu steigern. Durch all diese Maßnahmen können erhebliche Kosten eingespart werden, die dann für wichtige Projekte wie beispielsweise das Nachpflanzen von Bäumen genutzt werden könnten. (22/14283).

Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2023 gab die Stadt Hamburg fast 62 Millionen Euro für die Reinigung ihrer eigenen Gebäude aus. Allen voran steht dabei die Schulbehörde mit einem Anteil von knapp 39 Millionen Euro. Interessant ist jedoch, dass sich die Kosten erheblich unterscheiden. Obwohl das Bezirksamt Altona (1.055,98) im Vergleich zum Bezirksamt Wandsbek (1.388,92) nur 24 Prozent weniger Beschäftigte hat, belaufen sich die Reinigungskosten in Altona nur auf 592.402 Euro, während sie in Wandsbek über eine Million Euro betragen. Offensichtlich hat das Bezirksamt Altona einen effektiveren Vertrag abgeschlossen als sein Pendant in Wandsbek.

Bereits im Jahr 2002 hat der damalige Senat die Kosten für die Reinigung unter die Lupe genommen und Maßnahmen zur Kostensenkung beschlossen. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Verträge alle sechs Jahre neu ausgeschrieben werden sollten (2002/0867). Es ist jedoch erschreckend festzustellen, dass dieser Beschluss selbst nach 21 Jahren noch nicht umgesetzt wurde. Über 231 Reinigungsverträge sind älter als sechs Jahre, obwohl dies nicht den Vorgaben entspricht. Als Begründung führt der Senat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsprozesse, Personalmangel, Personalwechsel, temporäre Baumaßnahmen und günstige Altverträge an.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Reinigungsintervalle angesichts der zunehmenden Mobilität angepasst wurden. Die Leitstelle für Gebäudereinigung empfiehlt, die Mindeststandards beizubehalten, um den Werterhalt der Materialien und die Hygienestandards für die Nutzer der Gebäude zu gewährleisten. Obwohl bei einem vollständigen Wegfall der Raumnutzung Kosten eingespart werden könnten, muss der Senat zugeben, dass die Reinigungsintervalle in der Regel nicht angepasst wurden.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Einführung von individuell und dezentral festgelegten Desksharing-Quoten für Büroflächen, die der Senat am 17. Mai 2022 beschlossen hat. Während Unternehmen bereits seit Jahren auf Desksharing setzen und dadurch erhebliche Einsparungen bei Miet- und Reinigungskosten erzielen, hat der Senat erst im Jahr 2024 erste Testpiloten für Desk-Sharing eingeführt ((22/14283). Eine Maßnahme, die viel zu spät kommt und zeigt, wie sehr der Senat wichtige Potenziale zur Kosteneinsparung verschläft.

Insgesamt verdeutlichen diese Fakten erneut die mangelnde Effizienz und Verantwortung des Senats im Umgang mit öffentlichen Geldern. Es ist an der Zeit, dass drastische Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausgaben zu kontrollieren und unnötige Verschwendung zu verhindern.

Um die Kosten für die Reinigung weiter zu reduzieren, sollte der Senat folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Regelmäßige Ausschreibungen von Reinigungsverträgen: Es ist wichtig, dass alle Reinigungsverträge regelmäßig überprüft und neu ausgeschrieben werden, um sicherzustellen, dass die besten Angebote und Konditionen erhalten bleiben.
  2. Optimierung der Reinigungsintervalle: Durch eine genaue Analyse der Nutzung von Räumlichkeiten könnten die Reinigungsintervalle angepasst werden. Wenn bestimmte Bereiche weniger bis gar nicht frequentiert sind, könnten die Reinigungsintervalle entsprechend reduziert werden, um Kosten zu senken.
  3. Implementierung von Desk-Sharing: Die Einführung von Desk-Sharing, bei dem mehrere Mitarbeiter sich einen Arbeitsplatz teilen, kann nicht nur die Mietkosten für Büroflächen reduzieren, sondern auch die Reinigungskosten senken. Dies sollte konsequent und zügig umgesetzt werden.
  4. Einsatz von Technologie: Der Einsatz von automatisierten Reinigungsgeräten kann die Effizienz der Reinigungsprozesse verbessern und die benötigte Arbeitszeit reduzieren. Dies erfolgte bspw. bereits beim Hamburger Flughafen und kann auch in den Behörden genutzt werden.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen könnte der Senat langfristig die Kosten für die Reinigung weiter reduzieren und effizienter mit den finanziellen Ressourcen umgehen.