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Private Flohmärkte sind am Sonntag grundsätzlich nicht zulässig! Begründung: Feiertagsschutz – Was sagen Sie dazu? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Private Flohmärkte sind am Sonntag grundsätzlich nicht zulässig! Begründung: Feiertagsschutz - Was sagen Sie dazu? - Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop • Sandro Kappe