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Sozialwohnungen für Normal- und Gutverdiener in Steilshoop: Nur noch der westliche Teil der Wohnsiedlung freigestellt – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Sozialwohnungen für Normal- und Gutverdiener in Steilshoop: Nur noch der westliche Teil der Wohnsiedlung freigestellt

Der Senat hat nun Freistellungsaufträge für Steilshoop teilweise aufgehoben, um Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein bessere Chancen zu bieten.

 

Weiterhin bleibt der westliche Teil der Siedlung nördlich der Gründgensstraße von der Belegungsbindung befreit.

 

Im östlichen Teil dürfen bei einem Auszug der derzeitigen Mieter nur noch Menschen mit Wohnberechtigungsschein, die Hälfte davon mit Dringlichkeitsschein, einziehen.

 

Begründung des Senats: Im östlichen Teil ist der Sozialstatus etwas höher, es wäre dort vertretbar.

 

Im westlichen Teil hingegen hat sich an der durchschnittlichen Armut der Bewohner nicht viel getan.

 

Normal- und Gutverdiener dürfen demnächst (weiterhin) in Sozialwohnungen der folgenden Straßen einziehen:

 

– Edwin­-Scharff­-Ring 2­-26, 33­-39, 47-­55, 82­-96

– Fehlinghöhe 2­-14

– Fritz-­Flinte-­Ring 19-­41, 34­-48, 58-­80, 67, 69

– Gropiusring 2-­10, 16, 42­-54

– Schreyerring 1, 3, 5, 9, 27­-35

 

Die restlichen Straßen Neu-Steilshoops sind nicht mehr für Einkommensüberschreiter freigegeben.

 

Meine Position dazu:

 

Steilshoop benötigt dringend mehr Haushalte mit höherem Einkommen, mit einem guten Arbeitsplatz und höherer Bildung. So kann eine Vorbildwirkung in der Nachbarschaft entstehen. Das gilt auch für einige Wohnblöcke im östlichen Teil.

 

Zusammen mit der Nordbebauung (B-Plan Steilshoop 11 und 12), die 8-EUR-Wohnungen vorsieht, ist von einer Heterogenisierung der Einwohner nichts zu sehen. Teilweise gleicht es sich aus, da auch hier zahlreiche Sozialwohnungen aus der gesetzlichen Belegungsfrist fallen und dort aufgrund höherer Mietpreise eher weniger Geringverdiener einziehen. Dennoch wird seitens Senats und Bezirks für eine bessere Sozialstruktur Steilshoops zu wenig gemacht.

 

Eine Lösung wäre, günstige Wohnungen in wohlhabenderen Stadtteilen zu bauen und hier eher hochwertige, damit es insgesamt eine bessere Durchmischung gibt. Steilshoop 11 und 12 bieten Chancen dafür, die der Senat nun ergreifen muss. Es ist nicht vertretbar, dass ärmere Menschen sich in einzelnen Stadtteilen Hamburgs konzentrieren (müssen).

 

Hintergrund

 

Das nördliche Steilshoop (Neu-Steilshoop) hat mit wenigen Ausnahmen eine niedrige Sozialstruktur. Das heißt: Hier wohnen vergleichsweise viele Menschen, die z. B. Sozialleistungen beziehen, keinen oder einen geringen Schulabschluss haben oder alleinerziehend sind.

 

Meist entstehen in Gebieten, in denen die Durchmischung von Menschen mit unterschiedlichen Gehalts- und Bildungsstrukturen wenig ausgeprägt ist, Probleme. Um diese abzufedern, setzt die Stadt Hamburg in Steilshoop schon seit 1977 auf die sogenannte Freistellung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Das heißt: Sozialwohnungen, die normalerweise nur an nachweisliche Geringverdiener gehen, dürfen hier auch an „Einkommensüberschreiter“ vermietet werden. So soll der Sozialstatus des Stadtteils erhöht werden.

 

Anhand des Vergleichs der Freistellungsregelungen von Dezember 2020 zu Juni 2021 sieht man, dass auch im westlichen Teil zahlreiche Sozialwohnungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Das kann daran liegen, dass sie aus der Bindungsfrist hinausgefallen sind, also ganz regulär von Vonovia und den anderen hier aktiven Wohnungsunternehmen an ihre Wunschmieter vermietet werden dürfen.

 

Denn Sozialwohnungen sind nur für eine bestimmte Zeit (je nachdem 10 bis 30 Jahre) Sozialwohnungen, danach können sie zu einer höheren Miete vergeben werden. Geringverdiener mit einem Paragraf-5-Schein haben dann fast keine Chance, sich bestimmte Wohnungen leisten zu können bzw. das Vertrauen der Vermieter mit geringem Einkommen und/oder komplizierten Lebensumständen zu erlangen.

 

Alte Freistellungregelung von 2020 zum Vergleich (nicht mehr gültig):

 

– Borchertring 1-23, 25-47, 44-60, 51-65, 54 a (li . + re .), 56 a, 58 a, 66-92, 67-83

– César-Klein-Ring 18-40

– Edwin-Scharff-Ring 1-31, 2-26, 32-80, 33-39, 47-55, 82-96

– Erich-Ziegel-Ring 1-19, 2-20, 21-61, 26, 28, 30-40 d, 48-68, 63-77, 70-88

– Fehlinghöhe 1-21, 2-14

– Fritz-Flinte-Ring 1-17, 2-32, 19-41, 34-80, 65-95, 82-98

– Gropiusring 1-15, 2-10, 16, 17-39, 20-42, 44-54, 45-65, 56-62, 67-79

– Gründgensstraße 32

– Schreyerring 1, 3, 5, 9, 27-35, 37-51

 

Pressemitteilung des Senats:

 

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15188524/2021-06-16-bsw-freistellungsgebiete/

 

Amtlicher Anzeiger, Freistellung vom 04.12.2020, Seite 2554: https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2748.pdf

 

Amtlicher Anzeiger, aktuelle Freistellung vom 10.06.2021, Seite 974:

 

https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2798.pdf

 

Sozialmonitoring-Bericht 2020:

 

https://www.hamburg.de/sozialmonitoring/14763076/sozialmonitoring-bericht-2020/