Skip to content Skip to footer

Fütterungsverbot von Stadttauben und an die Meldepflicht von Ratten – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Fütterungsverbot von Stadttauben und an die Meldepflicht von Ratten

Das Bezirksamt teilt mit:

Mit der warmen Jahreszeit werden die Parks und Grünanlagen wieder vermehrt von den Bürgerinnen und Bürgern zum Verweilen und Genießen genutzt. Aus diesem Anlass möchte das Bezirksamt Wandsbek darauf hinweisen, dass in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund ein Fütterungsverbot gegenüber Stadttauben besteht. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben und Ratten aufgenommen werden. Eine Taube benötigt lediglich 20 Gramm Futter am Tag.

Die natürliche Nahrung besteht aus verschiedenen jungen Pflanzensprossen, vielen Samen von Kultur- und Wildpflanzen, aber auch aus Schnecken, Würmern, Insekten, sowie Steinchen und Mineralien. Die Steinchen dienen der Verdauung der Nahrung im Magen. Altes Brot, das oft als Futter ausgestreut wird, führt zu einer Mangelernährung; dies führt wiederum zur Schwächung des Abwehrsystems, so dass die Tiere leicht erkranken und sogar sterben können. Von den herumliegenden Essensresten profitieren außerdem vor allem Mäuse und Ratten. In Hamburg muss das Auftreten von Ratten gemeldet werden. Die Meldungen nimmt das Institut für Hygiene und Umwelt unter der Telefonnummer (040) 42845-7972 entgegen, organisiert gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen auf öffentlichem Grund und kontrolliert den Erfolg.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt von ihrer Meldepflicht Gebrauch zu machen. Stadttauben finden auch ohne Zufütterung, selbst im Winter, ausreichend Nahrung und müssen nicht verhungern. Sie können problemlos mehrere Kilometer weit fliegen, um Futter zu suchen. Solange es aber in unmittelbarer Nähe ausgestreut ist, nutzen sie diese bequeme Futterquelle. Daher ist es verboten, in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern. Auch die Fütterung von Wasservögeln ist verboten.

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Edith Steinborn (Donnerstag, 29 März 2018 14:45)

    Leider ist das Ausstreuen von Vogelfutter (altes Brot mit inbegriffen) immer wieder zu beobachten. Oftmals bleibt es über längere Zeit liegen und Schimmel bildet sich. Auf dem Ohlsdorfer Friedhof ging vor einigen Jahren dadurch ein ganzes Gelege von Teichhühnern verloren.
    In Binz auf Rügen entdeckte ich vor einiger Zeit folgendes Hinweisschild:
    “Wir brauchen nicht gefüttert zu werden, wir können es selbst!” Ein Entenvogel war ebenfalls darauf abgebildet.

  • #2

    Dybe Anton (Donnerstag, 17 Dezember 2020 19:59)

    Aha – speziell ist das Füttern von Ratten nicht verboten .