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Geflügelpest breitet sich weiter in Norddeutschland aus: Ende der Stallpflicht in Hamburg nicht in Sicht – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Geflügelpest breitet sich weiter in Norddeutschland aus: Ende der Stallpflicht in Hamburg nicht in Sicht

Nachdem im Oktober und November 2020 in Norddeutschland Fälle der Geflügelpest (Vogelgrippe des Typs H5N8) auftraten, veranlasste der Senat eine ab dem 13. November 2020 in Kraft getretene Verfügung zur Stallpflicht und dem Verbot Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben.

 

Wenn Sie einzelne tote Vögel sehen, ist das kein Grund zur Sorge oder zur Behördenmeldung. Diese treten schließlich immer auf. Nur bei einer ungewöhnlichen Häufung von toten Vögeln ist die Meldung bei der Behörde zu empfehlen.

Ich fragte beim Senat nach (Drs. 22/2785). Demnach wurde Ende Oktober die Geflügelpest an einem Wildvogel in Bergedorf nachgewiesen.

 

Daraufhin wurden sämtliche Halter von Geflügel in Hamburg postalisch angeschrieben. Die Verordnung trat am 13. November 2020 in Kraft und gilt bis dato.

 

Der Tabelle können Sie die bisher in Hamburg registrierten Fälle des Nachweises von H5N8 entnehmen. Nur Wildvögel waren bis Ende 2020 nachweislich betroffen.

 

Zuständig für die Bekämpfung der Geflügelpest sind die Ämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirke. Oberste Landesbehörde für Tiergesundheit ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV).

 

Wenn der Virus in einem Haltebetrieb auftritt, sind alle Tiere zu töten und unschädlich zu beseitigen. Restriktionszonen können zudem eingerichtet werden. Dies wurde bisher als nicht nötig angesehen, da sich die Fälle ausschließlich auf Wildvögel konzentrierten.

 

Es wurde bislang keine Übertragung auf den Menschen dieses Typs der Vogelgrippe nachgewiesen. Für Privatverbraucher gilt, dass Geflügelfleisch und Eier gut durchgebraten/-gekocht werden sollten und bei der Handhabung von rohen Geflügelprodukten besonders auf Hygiene zu achten ist. Haustiere wie Katzen und Hunde sollten zudem nicht Zugang zu Vogelkadavern erhalten. Schon deshalb sollten sie angeleint werden.

 

Die Beendigung der Aufstallung von Geflügel wird aufgrund der Vielzahl von Fällen nicht zeitnah möglich sein. Die Tiere werden wohl noch eine Zeit die Ställe nicht verlassen dürfen. Die Maßnahmen sind richtig und wichtig. Ansonsten würde sich die Geflügelpest nur weiter ausbreiten.

 

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter http://www.hamburg.de/tiere

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Kommentare: 3
  • #1

    Balta (Freitag, 26 März 2021 23:49)

    Es sind in ganz Hamburg nicht ein Geflügelhalter betroffen nur vereinzelt wurden tote Wilfrid Vögel gefunden und überall wo die Geflügelpest ausgebrochen ist oder nach festgestellt worden ist betrifft masstbetriebe und das nicht mal in Hamburg alles im Umland ich finde es einfach nur noch Schwachsinn das unsere Tiere nicht raus dürfen wenn ein Betrieb wo 1000 Tiere drin sind die nie das Tageslicht sehen einen Ausbruch hat mit dem Erreger frag ich mich wozu Stallpflicht wenn es in solche Ställe eindringen kann und dann noch was zu den Hamburger Behörden die sollten mal langsam ihre Seite erneuern und mal wöchentlich ein Info raus geben und gerne mal sagen wie lange der Schwachsinn noch gehen soll

  • #2

    Hanno Block (Freitag, 09 April 2021 11:20)

    Hallo keinerlei Informationen über neue Fälle bei der Geflügelpest…Keine Informationen über die Dauer der Stallpflicht .Da fühlt man sich als Halter sehr hilflos . Die armen Tiere .Ich habe das Gefühl die Behörden sind beim Homeoffice eingeschlafen und keiner trifft mehr die nötige Entscheidungen .Da fehlt es an der nötigen Bereitschafft etwas zu ändern. 5 Monate Stallpflicht das geht gar nicht !!!!

  • #3

    Sandro Kappe (Mittwoch, 21 April 2021 15:05)

    Moin moin Herr Block.

    Ich habe eine Anfrage zu Ihren Thema gestellt und folgende Antwort erhalten:

    Seit November 2020 hat sich das Geflügelpestgeschehen in Hamburg nicht wesentlich verändert. Weiterhin werden kontinuierlich einzelne positive Befunde bei Wildvögeln festgestellt. Die Dauer der Aufstallungspflicht wird durch den aktuellen Seuchenverlauf in Hamburg und der Gesamtlage im Bundesgebiet bestimmt und kann im Vorfeld weder festgelegt noch veröffentlicht werden. Entscheidungen können deshalb nur kurzfristig unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Erkenntnisse getroffen werden. Eine Aufhebung der Aufstallungspflicht ist aktuell nicht gegeben, weshalb eine Änderung der Informationen im Internet nicht angezeigt ist.
    Tierseuchenrechtliche Maßnahmen, wie die Inkraftsetzung und Aufhebung der Aufstallungspflicht, werden per Allgemeinverfügung durch die Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirke getroffen und durch die zuständigen Bezirksämter im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Informationen werden auf die Website (www.hamburg.de/tiere) eingestellt. Sobald eine Aufhebung der Aufstallungspflicht erfolgt, werden die im Internet abrufbaren Informationen entsprechend aktualisiert. Alle amtlich erfassten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die von der Stallpflicht betroffen sind, werden des Weiteren postalisch durch die zuständige Behörde über die Aufhebung der Stallpflicht informiert. Zusätzliche Informationen zum Geflügelpestgeschehen finden sich unter den vorhandenen Verlinkungen zu den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts. Hier können alle aktuellen Zahlen zum Seuchengeschehen (auch die Fallzahlen in Hamburg) unter dem Punkt TSIS – TierSeuchenInformationsSystem abgerufen werden.
    Die zuständige Behörde beobachtet den weiteren Verlauf des Geflügelpestgeschehens sehr genau und steht im regelmäßigen Austausch mit Bund und Ländern. Derzeit ist eine Aufhebung der Stallpflicht nicht angezeigt, da das Geflügelpestgeschehen in Deutschland weiterhin sehr dynamisch ist.