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Gegenüber von Otto geht es los: Bebauungsplanverfahren Bramfeld 71 – Moosrosenweg (Süd)

“Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 71 – Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 71 (Moosrosenweg (Süd)) wird angestrebt, die bislang als private Stellplatzfläche sowie in Teilbereichen gewerblich genutzte Fläche westlich der Bramfelder Chaussee und südlich und westlich des Moosrosenwegs für Wohnungsbau sowie ergänzende Nutzungen zu entwickeln.

Für die Flächen des südlichen Moosrosenquartieres hat die Vorhabenträgerin auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerbes von 2017 einen Entwurf weiterentwickeln lassen. Es ist vorgesehen, im Plangebiet eine zusammenhängende, vollständig geschlossene Blockstruktur mit einem begrünten und vor Lärm geschützten Innenhof an der Bramfelder Chaussee sowie eine Reihe von Einzelgebäuden westlich einer neuen Parkanlage zu errichten.

Entlang der sogenannten Magistrale Bramfelder Chaussee sind gewerbliche Nutzungen in Erdgeschossbereichen geplant. Die Obergeschosse und übrigen Flächen sind für unterschiedliche Wohnnutzungen vorgesehen. Insgesamt sind rund 560 Wohneinheiten geplant. Die geplanten Geschossigkeiten liegen überwiegend zwischen fünf und sieben Geschossen.

Neben ergänzenden sozialen Nutzungen soll im zentralen Bereich des Plangebietes eine neue öffentliche Grünanlage mit Spielfläche entstehen, die sich auch auf Flächen des benachbarten Bebauungsplans Bramfeld 72 erstreckt.

Der Flächennutzungsplan (FNP-Änderung „Wohnen westlich der Bramfelder Chaussee in Bramfeld“) sowie das Landschaftsprogramm (LaPro-Änderung „Wohnen westlich der Bramfelder Chaussee in Bramfeld“) werden in Parallelverfahren geändert.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie seine Begründung und die umweltrelevanten Informationen sowie ein Duplikat der Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit von Mittwoch, 21. Juni 2023 bis einschließlich Mittwoch, 2. August 2023 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum ergänzend auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:

https://bauleitplanung.hamburg.de/”

so der Senat mit Pressemitteilung vom 15.06.2023.