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Hamburg erhöht ab 2023 Grunderwerbsteuer von 4,5 % auf 5,5 % – Senat plant Ermäßigungen für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechte

Der Senat teilt mit: Mit Blick auf die erheblichen und andauernden Corona-bedingten Belastungen bei Haushaltslage und Finanzplanung ab 2023 hat der Senat eine Anpassung des Hamburger Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer an den Bundesdurchschnitt zum 1. Januar 2023 beschlossen, diesem muss die Bürgerschaft noch zustimmen. Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 % Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 % in allen übrigen Fällen.

Ausweislich der letzten Steuerschätzung wird zwar das Vorkrisenniveau auf Einnahmeseite früher als zuvor angenommen wieder erreicht werden, aber insbesondere Steuerrechtsänderungen des Bundes haben zu erheblichen, nicht kompensierten Mehrbelastungen für den Hamburger Haushalt geführt. Auf Ausgabeseite ist der Senat mit einer sich verschärfenden, herausfordernden Kostenentwicklung in den für die Stadt wichtigen Zukunftsbereichen wie u. a. Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilitätswende, Stadtentwicklung, Wissenschaft und Bildung konfrontiert. Neben einem konsequenten Konsolidierungskurs (z. B. mit einer Personalkostenbremse) ab dem Haushalt 2023/2024 will der Senat an den grundsätzlichen Ausbaupfaden insbesondere in den genannten Zukunftsbereichen festhalten. Vor diesem Hintergrund sind leider auch strukturelle Beiträge auf der Ertragsseite unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau in der Gesamtschau aus Sicht des Senats ein vertretbarer Schritt.

Hamburg bei der Grunderwerbsteuer zukünftig im Mittelfeld der Bundesländer

Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 % auf 5,5 % generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind.

Mit einem Steuersatz von 5,5 % befindet sich Hamburg im Ländervergleich zukünftig im Mittelfeld. So haben Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen einen Steuersatz von 6 %. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt der Steuersatz sogar 6,5 %. Fünf Bundesländer haben einen Steuersatz von 5 %, nur Bayern und Sachsen haben einen Steuersatz von 3,5 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der aktuelle Länderfinanzausgleich Länder mit einem unterdurchschnittlichen Grunderwerbsteuersatz bestraft. Denn: Für die Beurteilung der Finanzkraft eines Landes im Länderfinanzausgleich werden nicht die tatsächlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer herangezogen, sondern die theoretischen Einnahmen in Höhe des durchschnittlichen Grunderwerbsteuersatzes aller Länder.

Auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung sind unter ansonsten unveränderten Annahmen ab 2023 jährliche Mehreinnahmen von 132 Mio. Euro zu erwarten.

Maßnahmenpaket mit dem Bündnis für das Wohnen vereinbart

Vereinbarungsgemäß hat der Senat die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 2023 im Bündnis für das Wohnen erörtert. Die wohnungswirtschaftlichen Vertreter des Bündnisses haben die Absicht des Senats bedauert und zum Ausgleich andere kostenentlastende Maßnahmen gefordert. Um die Erfolge des Bündnisses für das Wohnen nicht zu gefährden, wurde daher ein – auch aus den Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer zu finanzierendes – umfassendes Begleit-Paket geschnürt und konkret folgende Maßnahmen – vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft – gemeinsam verfolgt:

  1. Um die Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaziele zügig zu unterstützen, wird der Senat eine bestmögliche Ausstattung der IFB zur Flankierung der im großen Umfang aufzulegenden IFB-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand sicherstellen.
  2. Bei geförderten Wohnungen ist die Anhebung der Grunderwerbsteuer bei der Fortschreibung der IFB-Wohnungsbauförderung so zu berücksichtigen, dass Mehrbelastungen für die Schaffung von geförderten Wohnungen vermieden werden können.
  3. Sobald der Bund – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen – den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht, wird Hamburg von dieser Möglichkeit unverzüglich Gebrauch machen und für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bei jungen Familien einen ermäßigten Steuersatz von 3,5 % als Anreiz zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für junge Familien vorsehen.
  4. In diesem Kontext wird sich Hamburg auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Öffnungsklausel den Ländern auch Möglichkeiten der Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuererhebung bei geförderten Wohnungen (Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau und Objekte des geförderten Wohnungsbaus) und bei Erbbaurechten eröffnet. Wenn eine entsprechende Länderöffnungsklausel in Kraft tritt, wird Hamburg diese unverzüglich nutzen.
  5. Unabhängig von den steuerlichen Veränderungen gehen die Partner im Bündnis für das Wohnen davon aus, dass der Senat – um dringend benötigte Potentiale für die Wohnungsbauentwicklung zu sichern und zu schaffen – gewährleistet, dass die großen Stadtentwicklungsvorhaben (insbesondere Grasbrook, Mitte Altona, Oberbillwerder, Science City Hamburg Bahrenfeld/A7 Deckel, Wilhelmsburg, Fischbeker Reethen, Magistralenentwicklung, die Gartenstadt Öjendorf und der Hamburger Osten) zügig und mit ausreichender Finanzierung (z. B. im Hinblick auf Erschließung und Baureifmachung) in die Umsetzung gehen.