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Hamburger Behörden müssen endlich Vorbild sein: Nur so viel versiegeln wie erforderlich & öffentliche Gebäude endlich mit Gründächern ausstatten – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Wenn Sie einen Weg Ihres Grundstücks pflastern oder eine Garage anbauen, müssen Sie mehr Niederschlagsgebühr zahlen, falls das Regenwasser in das Hamburger Sielnetz abgeleitet wird. 

Als Privater und als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, solche neuen Versiegelungen Hamburg Wasser zu melden.

Für die Behörden der Stadt scheinen andere Maßstäbe zu gelten. Erst nach Jahren werden Versiegelungen von öffentlichen Verkehrswegen erfasst. Das darf nicht so weitergehen.

Wir müssen Neuversiegelungen vermeiden und die Bezirke brauchen finanzielle Anreize dafür. Ansonsten versiegeln die Bezirke mehr Flächen als nötig, um Kosten für die Grünpflege einzusparen. Daher müssen endlich die Flächen der Stadt wie bei Privaten zeitnah erfasst werden.

Um unser Klima zu schützen, müssen die Hamburger Behörden endlich eine Vorreiterrolle einnehmen. Derzeit sind nur 42 von 1.018 Immobilien der Stadt Hamburg mit einem Gründach ausgerüstet. Zukünftig sollte jeder Neubau der Stadt Hamburg mit einem Gründach bedacht werden.

Warum versiegelte Flächen ein gravierendes Problem sind

Dort, wo Asphalt, Beton oder Pflaster über dem Boden liegt, kann kein Wasser gefiltert werden und versickern. So droht bei uns immer die Kanalisation überlastet und so Schmutzwasser in die Gewässer eingeleitet zu werden. Auch das in Hamburg knappe Grundwasser kann sich nur neubilden, wenn Regen im Erdreich versickern kann.

Versiegelter Erdboden ist auch nicht für wichtige Grünflächen nutzbar, kann keine Schadstoffe filtern und Nährstoffe bilden oder speichern. Auch steigen die Temperaturen in der Stadt bei einem erhöhten Versiegelungsgrad.

In Deutschland gesamt nimmt die Versiegelungs- und Verkehrsfläche täglich um etwa 60 Hektar zu – 100 Fußballfelder, in etwa die Hälfte davon ist versiegelt. In Hamburg hat sich der Grad der Versiegelung von 36 Prozent in 1999 auf 39 Prozent der Fläche in 2017 gesteigert.

Was unternimmt Hamburg gegen Versiegelung?

Die umfassendste Maßnahme der vergangenen Jahre ist laut Senat die Einführung der sogenannten Niederschlagswassergebühr. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Grundeigentümer unnötige Versiegelungen auf freiwilliger Basis beseitigen.

Seit dem 1. Mai 2012 wird das zu beseitigende Niederschlagswasser nicht mehr zusammen mit dem Schmutzwasser nach dem verbrauchten Frischwasser abgerechnet. Das heißt: Je weniger versiegelte Fläche ein Grundstück aufweist, dessen Regenwasser in das Hamburger Sielnetz abfließt, desto weniger Gebühr für den Niederschlag ist zu zahlen.

Mehr Grünflächen – weniger Gebühren

Das gilt nicht nur für Wohnhäuser und Unternehmensstandorte, sondern auch für die Behörden. Das Bezirksamt Wandsbek z. B. muss weniger Gebühren überweisen, desto weniger versiegelte Flächen, z. B. durch Straßen, Geh- und Fahrradwege vorhanden sind. Auch bei Dachbegrünung, z. B. der Ortsämter, muss weniger Niederschlagsgebühr bezahlt werden.

Problem Erfassung versiegelter Flächen

Der finanzielle Anreiz kann nur funktionieren, wenn valide Zahlen vorliegen. Dies ist in Hamburg nicht der Fall. So gibt es keinen Anreiz für die Behörden weniger zu versiegeln. Hamburg hat im Jahr 2019 für eigene Grundstücke 5.640.438 Euro und für öffentliche Verkehrsflächen 25.545.864 Euro an Niederschlagswassergebühren entrichtet. Für 2020 liegen bisher nur Teilzahlen vor. Die Prognose ist jedoch, dass die Gebühr für Grundstücke sinkt (auf 5.488.898 Euro) und für Verkehrsflächen gleichbleibt.

Warum, schließlich werden täglich neue Verkehrsflächen hergestellt? Weil die Erfassung versiegelter Verkehrsflächen nicht jedes Jahr durchgeführt wird. Die Berechnung der Niederschlagsgebühr bei Verkehrsflächen basiert auf veralteten Zahlen.

Ein Beispiel dazu: Das Bezirksamt Wandsbek hat die Fabriciusstraße (Bramfeld) kürzlich weiter versiegelt, hier fehlen eigentlich Grünflächen (siehe https://www.sandrokappe.de/gruenstreifen-versiegelung-strassen-hamburg). Diese zu pflegen, kommt dem Bezirk jedoch teuer zu stehen, wenngleich sie sehr wichtig für Mensch und Stadtnatur sind. Regelmäßig beklagen die Bezirke, dass die Grünpflegemittel des Senats zu spärlich fließen.

Mit einer höheren Versiegelung (überbreite Gehwege bspw.) fallen weniger Pflegekosten an – und höhere Kosten für die Versiegelung eben nicht unmittelbar. Sondern erst dann, wenn die Verkehrsflächen neu erfasst wurden.

Wie und wann erfasst Hamburg die Versiegelung?

Wenn sich an Grundstücken etwas verändert, z. B. eine Rasenfläche gepflastert, eine Garage angebaut oder bei Unternehmen eine Produktionshalle angebaut wird, verschickt Hamburg Wasser anlassbezogen einen Erhebungsbogen über die Veränderungen. Diese werden in das System eingepflegt und die Niederschlagsgebühr neu berechnet. Eigentümer sind unabhängig von einer Aufforderung grundsätzlich verpflichtet (Sielabgabengesetz), Veränderungen an Hamburg Wasser zu melden. Beispielsweise per E-Mail an regenwasser@hamburgwasser.de.

Für die Verkehrsflächen der Stadt gibt es keine Sonderregelungen. Doch offensichtlich gehen Veränderungen nur langsam – erst nach Jahren – in die Berechnung ein. Nämlich immer dann, wenn es eine Auswertung neu versiegelter Verkehrsflächen durch Luftbilder gibt.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, so der Senat, erfolgt diese Auswertung nicht jedes Jahr. Seit 2014 gibt es keine neue Statistik über neue Verkehrsflächen. Also seit 7 Jahren. 2014 war das Jahr der letzten umfassenden Auswertung von Verkehrsflächen.

Für die Ermittlung aller versiegelter Flächen würden laut Senat 2.000 Arbeitstage benötigt. Die Gesamtkosten für Beschaffung der Luftbilder, Digitalisierung, Datenaufbereitung und Projektmanagement könnten mit rund einer Million Euro abgeschätzt werden. Es ist laut Senat keine erneute umfassende Neuerfassung der versiegelten Verkehrsflächen innerhalb des Auswertungsgebietes von HAMBURG WASSER (HW) geplant.

Meine Forderung

Die Bezirke und die Verkehrsbehörde sollten dringend dazu angehalten werden, mehr statt weniger Grünflächen zu schaffen. Wenn neue Wege ohne hohe Frequentierung jedoch überdimensioniert hergestellt werden und es keine finanzielle Sanktion dafür gibt, haben die Bezirke keinen Anreiz, sparsam mit dem wertvollen Gut Boden umzugehen.

Zudem ist eine neue Auswertung aller versiegelten Flächen in Hamburg überfällig. Nicht nur, damit Hamburg Wasser die Niederschlagsgebühr genau berechnen kann. Sondern damit wir Schlüsse und Handlungsempfehlungen daraus ziehen können.

Die Stadt Hamburg hat 42 von 1.018 Immobilien mit einer Fläche von 38.429 m2 mit einer Dachbegrünung ausgestattet. Hier muss die Stadt Hamburg Vorbild werden. Alle Neubauten der Stadt Hamburg sowie der öffentlichen Unternehmen sind grundsätzlich mit einer Dachbegrünung vorzusehen. Bei den Bestandsimmobilien ist zu überprüfen, welche mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden können.

Meine Anfragen

Insgesamt habe ich vier Anfragen zu diesem Thema gestellt, die hier zu finden sind, von neuester zu ältester:

22/3908: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75222/wie_viel_flaeche_hat_die_stadt_hamburg_versiegelt_iv.pdf

22/3553: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74848/wie_viel_flaeche_hat_die_stadt_hamburg_versiegelt_iii.pdf

22/3426: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74702/wie_viel_flaeche_hat_die_stadt_hamburg_versiegelt_ii.pdf

22/2879: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74124/wie_viel_flaeche_hat_die_stadt_hamburg_versiegelt.pdf

Zum Vertiefen:

https://www.risa-hamburg.de/hintergrund-ziele/klimawandel-flaechenversiegelung/

https://www.quarks.de/umwelt/darum-sollten-wir-unsere-boeden-nicht-zubetonieren/