Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Anweisung erlassen, die geschlechtersensible Sprache in dienstlichen Schreiben verbietet. Im Gegensatz dazu setzt der Hamburger Senat auf flexible Sprachwahl und unterstützt individuelle Entscheidungen der Mitarbeitenden in der Verwaltung. Die Hinweise zur geschlechtersensiblen Sprache bieten Anregungen, jedoch haben sie keine rechtliche Bindung für Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat kürzlich eine neue Dienstanweisung herausgegeben, die alle Mitarbeiter dazu auffordert, in dienstlichen Schreiben oder Dokumentationen auf geschlechtersensible Sprache zu verzichten. Diese Anweisung schließt explizit die Verwendung von Gendersternen oder ähnlichen Sonderzeichen aus und untersagt Konstruktionen wie “Kolleg:innen” oder “Beamtin*innen”. Die Begründung des BMF für diese Maßnahme liegt in der Richtlinie des Rats für deutsche Rechtschreibung, die für den Bund verbindlich ist.
In Hamburg verfolgt man einen anderen Ansatz. Die Richtlinie des Rats für deutsche Rechtschreibung gelte für Hamburg aktuell nicht. Die Empfehlungen des Rats müssten erstmal für die Bundesländer beschlossen werden, um verbindlich zu werden. Ein solcher Beschluss der Kultusministerkonferenz liegt derzeit nicht vor (22/14554).
Eine wesentliche Frage, die sich stellt, ist, ob Gendersterne oder andere Sonderzeichen von allen Screenreadern und Text-to-Speech-Software verarbeitet werden können. Aus Sicht des Hamburger Senats können diese technisch verarbeitet werden, da die Erkennungsrate der Sprachmodelle in der Regel hoch ist. Allerdings hängt eine gendergerechte und barrierefreie Sprachausgabe von der individuellen Wahrnehmung ab, die vielfältigen Einschränkungen unterliegt, wie beispielsweise Seh- oder Lernbehinderungen.
In Hamburg hat der Senat im Jahr 1995 die “Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache” erlassen. Diese Grundsätze wurden später durch “Hinweise zur geschlechtersensiblen Sprache in der hamburgischen Verwaltung” ergänzt. Diese Hinweise ermöglichen auf der Grundlage individueller Entscheidungen die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen sowie die Verwendung von Gender-Sternen und Gender-Doppelpunkten.
Die Hinweise dienen als Anregungen für die Mitarbeitenden in der hamburgischen Verwaltung, wie sie im Arbeitsalltag mit den gesellschaftlichen und sprachlichen Entwicklungen umgehen können. Statt strenger Formulierungsvorgaben soll die sprachliche Wahlfreiheit im Vordergrund stehen. Es ist wichtig anzumerken, dass diese Hinweise keine Bedeutung für den Erlass oder die Änderung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften haben.
Der Hamburger Senat setzt also auf einen flexiblen und individuellen Umgang mit geschlechtersensibler Sprache, der die Vielfalt der Sprachbedürfnisse und -präferenzen berücksichtigt.