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Illegaler Tierhandel – Wie können Verdachtsfälle gemeldet werden? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Illegaler Tierhandel – Wie können Verdachtsfälle gemeldet werden?

Ich habe erneut beim Senat nachgefragt, wie es um die Bekämpfung des illegalen Tierhandels bestellt ist (Drs. 22/3136). Wichtig ist mir nochmal zu betonen, dass, wenn Sie einen Verdacht oder Hinweis auf illegalen Tierhandel haben, melden Sie dies umgehend dem zuständigen Bezirksamt!

 

Der Senat teilt hierzu mit, dass die Meldewege sich in den Bezirken nicht unterscheiden. Die Bürgerinnen und Bürger können Verdachtsfälle telefonisch, per Post oder per E-Mail melden. Die jeweilige Erreichbarkeit ist durch den „Behördenfinder“ oder über die zentrale Telefonnummer „115“ zu ermitteln.

 

Zusätzlich wurde die „Anonyme Meldestelle“ für Hinweise eingerichtet. Kontakt: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung V1, „Anonyme Meldestelle“, Billstraße 80, 20539 Hamburg, E-Mail: tier-schutz@justiz.hamburg.de.

 

Nur wenn alle mithelfen, kann illegaler Tierhandel wirksam unterbunden werden.