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Illegaler Welpenhandel dramatischer Anstieg von acht im Jahr 2017 auf 47 im Jahr 2021 – Mehr Testkäufe sind erforderlich

Die Anzeigen für den illegalen Welpenhandel sind in den letzten Jahren dramatisch von acht im Jahr 2017 auf 47 im Jahr 2021 gestiegen (22/7045). Wir müssen endlich diesem Betreiben konsequent begegnen. Aus meiner Sicht müssen die zuständigen Behörden mit Hilfe von Testkäufen die Übeltäter überführen. Bisher erfolgen derlei Testkäufe häufig durch Tierschutzorganisationen, die dabei häufig in Gefahr geraten, weil die Übeltäter gewalttätig werden. Dies ist eine originäre Aufgabe des Staates.

Auf meine Anfrage teilt mit der Senat dazu mit (22-07268): “Da der Handel mit Welpen grundsätzlich nicht verboten ist, kommen Testkäufe im Zuständigkeitsbereich der WSP 51 nur beim Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat aus den vorgenannten Deliktsbereichen auf Grundlage der für strafrechtliche Ermittlungen einschlägigen Strafprozessordnung als eine von mehreren Ermittlungshandlungen in Betracht. Statistische Daten hierzu liegen bei der Polizei nicht vor. Nach der Erinnerung von Mitarbeitenden der WSP 51 sind in den weiter zurückliegenden Jahren in wenigen Einzelfällen Testkäufe im Sinne der Fragestellungen durchgeführt worden. Die Anzahl dürfte im niedrigen einstelligen Bereich liegen.” Weiter führt die Behörde aus: “Im Übrigen liegt die originäre gefahrabwehrende Zuständigkeit für das Tierschutzrecht bei den Bezirksämtern. Diese können nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen Maßnahmen, um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen. Testkäufe durch die Bezirksämter haben in diesem Rahmen nicht stattgefunden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für ein – notwendig verdecktes – Vorgehen insoweit nicht vorlagen.”

Der Senat muss endlich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass neben der Wasserschutzpolizei, welche für Delikte gegen das Tierschutzgesetz zuständig ist, auch die Bezirksämter verdeckte Testkäufe durchführen dürfen. Die Übeltäte müssen Angst haben, erwischt zu werden. Nur so kann man konsequent den Welpenhandel in Hamburg verhindern.