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Klimaanlagen in Hamburg: Wussten Sie, dass in Hamburg die Installation von Klimaanlagen gesetzlich erschwert wird?

Während andere Bundesländer angesichts immer häufigerer Hitzewellen den Hitzeschutz ausbauen, schreibt das Hamburger Klimaschutzgesetz bislang vor, dass vor dem Einbau einer Klimaanlage zunächst umfangreich geprüft werden muss, ob sogenannte passive Maßnahmen ausreichen. Die CDU-Fraktion hält diese Regelung für nicht mehr zeitgemäß und fordert ihre Abschaffung.

Hintergrund sind steigende Temperaturen und die zunehmenden gesundheitlichen Risiken durch Hitze. Gerade ältere Menschen, Pflegebedürftige, Kinder und chronisch Kranke leiden besonders unter langen Hitzeperioden. Nach Ansicht der CDU muss deshalb der Gesundheitsschutz künftig stärker berücksichtigt werden.

Konkret fordert die Fraktion, § 13 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes aufzuheben. Dadurch soll der Einbau von Klimaanlagen unbürokratischer möglich werden – ohne neue Prüf- oder Anzeigeverfahren als Ersatz. Gleichzeitig soll der Senat einen Ausstattungs- und Investitionsplan vorlegen, damit insbesondere Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kitas schneller mit geeigneten Kühlsystemen ausgestattet werden können.

Darüber hinaus spricht sich die CDU für eine grundlegende Überarbeitung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes aus. Klimaschutz müsse wirksam sein, dürfe aber Gesundheitsschutz, soziale Zumutbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht aus dem Blick verlieren.

„Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz“, so die Begründung der Fraktion. Ziel sei ein Klimaschutzgesetz, das Emissionen wirksam reduziert, gleichzeitig aber praktikabel bleibt und den Menschen in Zeiten zunehmender Hitze einen besseren Schutz bietet.