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Mobiles Arbeiten bei Beschäftigten der Hamburgischen Verwaltung rechtlich verbindlich umsetzen, wenn der Arbeitsplatz es hergibt – Dies lehnt Rot-Grün ab! – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Die Zollverwaltung räumt grundsätzlich seinen Beschäftigten ein, bei denen eine telearbeitsfähige Stelle festgestellt wurde, mindestens zwei Tage pro Woche von zu Hause zu arbeiten.

Auch der SPD-Bundesarbeitsminister Heil möchte die gleiche Richtung einschlagen. „Alle Beschäftigten bekommen das Recht, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln“, sagte Heil der „Bild am Sonntag“.

Das Bundesarbeitsministerium habe eine Studie zum Homeoffice in der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben. 87 Prozent der Beschäftigten, die während der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, seien „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ gewesen.

Auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke sieht es ähnlich: „Deshalb ist es an der Zeit, dass die Beschäftigten, die mobil arbeiten können und wollen, mit einem Rechtsanspruch gestärkt werden.“

Sowohl SPD und Grüne wollen auf Bundesebene ein verpflichtendes Recht auf mobiles Arbeiten schaffen. Dies soll nicht im Rahmen der Tarifverhandlungen erfolgen, sondern rechtlich geregelt werden.

In Hamburg lehnt Rot-Grün die rechtliche Möglichkeit, den Beschäftigten mobiles Arbeiten zu gewähren, wenn eine telearbeitsfähige Stelle festgestellt wurde, ab. Der entsprechende Antrag der CDU-Fraktion (22/489) wurde von Rot-Grün im Haushaltsausschuss am 07.04.2021 dahin abgeändert, dass erstmal Gespräche mit den Gewerkschaften geführt werden sollen. Hier wird auf Zeit gespielt.

Welche Einwände sollten seitens der Gewerkschaften bestehen, allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, die einen geeigneten Arbeitsplatz aufweisen, die Möglichkeit einzuräumen, von zu Hause zu arbeiten? Die heterogene Bundesbehörde die Zollverwaltung macht es vor. Wieso sollte Hamburg es nicht auch hinbekommen?