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Müll in Hamburg – Mülltrennung nimmt zu

Das Aufkommen an Rest- und Sperrmüll ist in den letzten zehn Jahren gesunken, während das Volumen des Biomülls und der Wertstoffabfälle gestiegen ist. Der Papierabfall hingegen blieb unverändert.

Ich habe beim Senat nachgefragt (22-6355), wieviel Müll in Hamburg produziert wird und wie sich das Volumen in den letzten zehn Jahren verändert hat.

Standen 2011 noch 290.888 Restmüllbehälter (0,17 Behälter pro Einwohner) zur Verfügung, waren es 2021 nur noch 286.366 (0,15 Behälter pro Einwohner). Die Anzahl der Biotonnen weitete sich um fast die Hälfte aus. Waren 2011 noch 100.292 Behälter vorhanden (0,06 Behälter pro Einwohner), waren es zehn Jahre später bereits 148,337 (0,08 Behälter pro Einwohner).

Auch bei den Altpapiertonnen gab es einen Zuwachs. Von 2011 noch 133.146 Tonnen (0,08 Behälter pro Einwohner) auf 178.574 Tonnen (0,09 Behälter pro Einwohner) im Jahre 2021.

Die Wertstofftonnen legten ebenfalls zu, von 73.415 Tonnen (0,04 Behälter pro Einwohner) auf 123.335 Tonnen (0,06 Behälter pro Einwohner).

Die Abfallmengen haben sich parallel dazu ebenfalls verändert. Landeten 2011 noch 277 kg pro Einwohner in der Restmülltonne, waren es 2021 nur noch 235 kg. Der Restmüll wird zu 100% verbrannt.

Das Biomüllvolumen stieg von 24 kg im Jahre 2011 auf 43 kg im Jahre 2021 an. Der gesamte Biomüll wird der Kompostierung zugeführt.

Das Volumen des Papierabfalles blieb in den letzten zehn Jahren unverändert bei 32 kg und wird vollständig an Sortier- und Verwertungsanlagen übergeben.

Das Sperrmüllaufkommen von 27 kg im Jahr 2011 sank auf 17 kg im Jahr 2021. 4% des Sperrmülls werden derzeit wiederverwendet, 55% gehen an Sortier- und Verwertungsanlagen und 41% werden verbrannt.

Grundsätzlich ist in Hamburg jeder Privathaushalt nach der Abfallbehälterbenutzungsverordnung verpflichtet, Abfallbehälter für Restmüll, Bioabfälle und Altpapier aufzustellen. Ausnahmen für Bioabfälle und Altpapier sind in der Verordnung über die getrennte Erfassung von Altpapier (Altpapierverordnung – AltpapierVO) vom 21. Dezember 2010 bzw. in der Verordnung über die getrennte Erfassung von Bioabfällen (Bioabfallverordnung – BioAbfVO) vom 21. Dezember 2010) geregelt.

Die Voraussetzungen werden über eine verpflichtende Selbstauskunft der Eigentümerinnen und Eigentümer und Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

Um noch mehr Haushalte zur Nutzung alle Abfalltonnen zu ermutigen, plant der Senat die Recyclingoffensive weiter fortzusetzen. Die Maßnahmen werden derzeit zwischen der SRH und der zuständigen Behörde abgestimmt.